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Thema: Scheinwerfer LED

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Administrator Avatar von Sigi
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    Das einzige, bei dem aufpassen muss, was E-Nummern und KFZ Beleuchtung angeht ist, dass es Blinker gibt, die für vorne oder hinten oder beides zugelassen sind.
    Ansonsten gilt: E-Nummer drauf, legal dranbauen, keine Abnahme notwendig - nur die Anbauposition muss den Vorschriften entsprechen und funktionieren muss es.

  2. #2
    Savage-IG Mitglied
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    Zitat Zitat von Sigi Beitrag anzeigen
    Das einzige, bei dem aufpassen muss, was E-Nummern und KFZ Beleuchtung angeht ist, dass es Blinker gibt, die für vorne oder hinten oder beides zugelassen sind.
    Ansonsten gilt: E-Nummer drauf, legal dranbauen, keine Abnahme notwendig - nur die Anbauposition muss den Vorschriften entsprechen und funktionieren muss es.

    Ne, sorry Sigi, stimmt nicht! Es gibt für jede Anbauposition eine eigene Kennung, d. h. ob ein Scheinwerfer als Abblend-, Fern- oder Nebelscheinwerfer zugelassen ist. Mit und ohne Standlicht. Vor einigen Jahren gab es mal beliebte Scheinwerfer mit E-Prüfzeichen, Problem, zugelassen als Abblend- und Nebelscheinwerfer, Fernlicht fehlte. Ohne weiteren Fernscheinwerfer hat m. E. das Mopped damit die BE verloren. Bei den LED-Scheinwerfern muss man auch aufpassen, ob diese für Rechtsverkehr zugelassen sind. Es sind einige im Umlauf, die nur für Linksverkehr zugelassen sind.

    So einfach ist es daher auch nicht....


    Gruß

    Jogi

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