Ab EZl 1.4.1994 sind offiziell keine Eintragungen von Eigenbau oder ungekennzeichneten Abgasanlagen möglich, ABE oder Original.
Vor EZl 1.1.1989 muss man halt nicht zur AU und für die Abstimmung mit offenem Luffi und eventuell anderem Auspuff(topf) kann es schon vorkommen, dass man an den Grenzwerten kratzt. Je nach Prüfer spielt der dann bissi mit der Gemischschraube bis alles im Rahmen ist, aber macht halt nicht jeder.