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Thema: Nummernschild nach oben

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Administrator Avatar von Sigi
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    4.400
    Das Kennzeichen kann leicht geneigt montiert werden, wobei der Winkel 30 Grad von der Senkrechten nicht übersteigen darf. Es muss also zwischen 60 und 90 Grad zum Boden stehen. Weiterhin müssen folgende Abstände zum Boden eingehalten werden:

    Unterkante: mindestens 30 cm über dem Boden
    Oberkante: höchstens 120 cm über dem Boden
    Soweit ich weiß gibt es keinen Unterschied zw. StVZO und EU. Nur vor 1958 (oder so ungefähr) darf es 15 cm über dem Boden sein.
    Es werden allgemeine "bauliche" Bedingungen gelten wie darf nicht als Fußangel wirken yadda yadda... aber alles im allem sollte das unproblematisch sein.
    Eine Abnahme ist außer der außer-mittigen Anbringung auf jeden Fall nicht notwendig und auch da scheiden sich bekanntermaßen die Geister.

  2. #2
    Savage-IG Mitglied Avatar von Hoschi
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    Wers noch nicht kennt
    https://www.tuev-sued.de/uploads/ima...gen_082007.pdf
    Dasteht nur, Kennzeichenbeleuchtung vorgeschrieben.
    Wenn man jetzt nen Prüfer findet der die beleuchteten Kennzeichen einträgt mit "Wirkung wie", müßte das doch machbar sein?
    Gruß
    Ralph

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