Das Kennzeichen kann leicht geneigt montiert werden, wobei der Winkel 30 Grad von der Senkrechten nicht übersteigen darf. Es muss also zwischen 60 und 90 Grad zum Boden stehen. Weiterhin müssen folgende Abstände zum Boden eingehalten werden:

Unterkante: mindestens 30 cm über dem Boden
Oberkante: höchstens 120 cm über dem Boden
Soweit ich weiß gibt es keinen Unterschied zw. StVZO und EU. Nur vor 1958 (oder so ungefähr) darf es 15 cm über dem Boden sein.
Es werden allgemeine "bauliche" Bedingungen gelten wie darf nicht als Fußangel wirken yadda yadda... aber alles im allem sollte das unproblematisch sein.
Eine Abnahme ist außer der außer-mittigen Anbringung auf jeden Fall nicht notwendig und auch da scheiden sich bekanntermaßen die Geister.