Ich denke falsche Angaben bei einem Gebrauchtverkauf werden ggf. als "Arglistige Täuschung" ausgelegt, wenn man das überhaupt rausfindet.
Schließlich kann es als Betrug gewertet werden, wenn was auftaucht und nachweisbar ist, dass der Verkäufer absichtlich etwas verschwiegen oder verschleiert hat. Aber wann kann man sowas schon nachweisen...?