Ebenso wie es von Prüfer zu Prüfer unterschiedlich sein kann (bin nach wie vor der Überzeugung, dass es weniger mit dem Ort als der Person zu tun hat), wie was warum ausgelegt wird, so ist's auch von Polizist zu Polizist anders wie er Kontrollen handhabt.
Im Falle dieses Lenkers wird wohl jeder mit ein bisschen Ahnung sehen, dass es kein Serienlenker ist, bzw. zumindest den Verdacht hegen und nachschauen was im Schein steht.
Fahren mit einem nicht eingetragenen Sonderlenker oder einem ohne Betriebserlaubnis heißt streng genommen eine erloschene Betriebserlaubnis für das Motorrad. Das nochmal streng ausgelegt kann heißen, dass Dir die Weiterfahrt untersagt wird.
Ist aber jetzt wirklich der worst case.