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Thema: Kennzeichenhalter Seitlich

  1. #1
    Savage-IG Mitglied Avatar von M.Manson
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    Kennzeichenhalter Seitlich

    Hallo,
    habe mir ein Suzuki seitlicher Kennzeichenhalter bei ebay gekauft, war eigendlich für eine Intruder VS700 750 800
    da mir die anderen nicht so gefallen haben , habe ich diesen umgebaut. die Beleuchtung war vorher hochkannt ,
    abgenschnitten und quer wieder angescheißt
    die Halterung habe ich auch geändert , Frage muss ich den Eintragen lassen ? hier mal ein paar Bilder,
    Das letzte bild ist das Original .
    Gruß
    Ralf













    GrußRalf

  2. #2
    Administrator Avatar von Sigi
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    Hi, ob er eingetragen werden muss oder nicht, kann Dir nur Dein Prüfer beantworten. Meiner hat einen TÜV Stempel eingeschlagen und er steht im Schein, bei anderen nicht.

    Abgenommen muss er auf jeden Fall werden.
    Um den Tüffel da gutmütig zu stimmen sollten ein paar Sachen beachtet werden:
    - Der Halter sollte gegen vertiales Kippen gesichert sein
    - Es sollte ein diagonaler Abweiser installiert sein, der verhindert, dass das Dingen als Fußangel fungieren kann
    - Der Halter sollte in Schräglage nicht vor den Fußrasten aufsetzen
    - Die Sichtwinkel für das Kennzeichen müssen passen

    Also etwas modifizieren wirst ihn noch müssen, damit es NICHTS zu meckern dran gibt.

  3. #3
    Savage-IG Mitglied Avatar von M.Manson
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    Hi Sigi,
    Danke für die schnelle Antwort, wegdrehen kann er sich nicht habe ihn mit einer schraube fi*xie*rt.
    was meinst du denn mit diagonaler Abweiser ? hast du ein Bild von diesen diagonaler Abweiser ?
    den rest bekomm ich schon hin.

  4. #4
    Administrator Avatar von Sigi
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    Gern,
    hier sieht man die Strebe ganz gut:
    129_Tasche.jpg

  5. #5
    Savage-IG Mitglied Avatar von vauzwo
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    Frag am besten bei dem Mann, wo du auch zum TüV hinfährst, der wird dir ganz genau sagen was er will.
    Da sind die Unterschiede in der Republik recht groß.

    Und laut Gesetz ist ein seitlicher Träger eintragungspflichtig.
    bedeutet also, das die Polizei es evtl. anders sieht als der Tüver. ?!
    Jeder wie er kann-darf und möchte

  6. #6
    Moderator Avatar von der-wirre-Irre
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    Zitat Zitat von vauzwo Beitrag anzeigen

    Und laut Gesetz ist ein seitlicher Träger eintragungspflichtig.
    bedeutet also, das die Polizei es evtl. anders sieht als der Tüver. ?!
    Genau da liegt das Problem. Man muss schon einen Unterschied machen, ob das Fahrzeug nach EU-Recht zugelassen wurde oder wie eben die eLSe nach Straßenverkehrszulassungrecht. Auch wenn praktisch kaum noch jemand den Unterschied kennt, kann das entscheidend sein, ob ich mit der Karre weiter fahre oder mit dem Taxi.
    Gibt Dinge, die kann man nicht erklären.



  7. #7
    Savage-IG Mitglied Avatar von Linkin-hawk
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    meiner wurde damals eingetragen, eigentlich muß dafür auch ein Festigkeitsgutachten vorliegen, mein Prüfer wollte das aber nicht, ich bin vorher dort hin gefahren, und hab ihm den Halter gezeigt. Der Sichtwinkel hinten beträgt glaube ich 30° nach rechts und links, das heist er darf aus diesem winkel nicht vom Rad oder Fender verdeckt sein. Die schräge Strebe ist Pflicht.
    Er hat gesagt bau ihn an und dann kommste her und ich schau mir die Sache an. Als ich dann dort war hat er es eingetragen, mit der Nummer, die Eingestanzt war. Ach und Fotos hatter auch davon gemacht...
    wer andern eine Grube gräbt,......Der hat ein Grubengrabgerät!!!
    Moin Moin nach Stuhr....
    P.O.G. Member

  8. #8
    Administrator Avatar von Sigi
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    Ist schon ein paar Jahre her, aber ich meine, dass es für die Position an KFZs allgemein gilt, dass es mittig angebracht sein muss. Das bezieht sich also nur unterordnet für Motorräder, aber eben auch.
    Soweit mir bekannt muss das auch bei Autos (z.B. ein paar Alfa Romeos) belegt sein, dass es nicht mittig ist - auch wenn es serienmäßig so ist.
    Darum besteht im Grunde immer eine Eintragungspflicht für außermittige Kennzeichen, außer man kauft einen mit ABE - wie immer...

  9. #9
    boehser_onk
    Gast
    Habe meinen auch gerade eintragen lassen. Festigkeitsgutachten vom Material (bei meinem Ebay Kzh Aluminium) war von Nöten und der Rest ging problemlos.
    War ne 21iger Abnahme für 37,50. Der Prüfer wollte auch erst einen Stempel einstanzen, hats dann aber sein lassen..
    Wortlaut in den Papieren m. seitl. Kennzeichenhalter 180x200mm , also kann ich jetzt jeden anbauen wenn die Grundplatte fürs Kennzeichen dem entspricht :top:

  10. #10
    Savage-IG Mitglied Avatar von Stefansavage
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    Kannst du mir das Gutachten mailen?
    Born to be wild!!!

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