Hallo
Ich habe mir die Gabelbrücke mit Reisern und Lenker von einer US Boulevard bestellt .
Müssen diese Teile auch eingetragen werden ??
Gruß Noppes
Hallo
Ich habe mir die Gabelbrücke mit Reisern und Lenker von einer US Boulevard bestellt .
Müssen diese Teile auch eingetragen werden ??
Gruß Noppes
Eigentlich schon, den US Teile haben ja keine EU-ABE.
ABER- wenn die Aussehen wie die in Deutschland verbauten, sollte man gar nichts sagen und einfach den nächsten TüV abwarten.
Ich denke mal, dem wird es nicht auffallen.
Ich nehme mal an du meinst original US-Serienteile und keine Zubehörteile.
Bei Zubehör mußt du nach §20 ?? abnehmen und eintragen lassen.
Jeder wie er kann-darf und möchte
Hi, ich finde das "sollte" hier kritisch. Klar, kann man das so machen und es muss jeder selber wissen, aber da Gabelbrücke und Lenker sicherheitstechnisch relevant sind, wird eine Versicherung bei einem Personenschaden mit mehreren Hunderttausend mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit einen Gutachter mal drüber schauen lassen. Das Szenario, dass die dann nicht zahlen ist nicht weit her geholt und man selbst aber mal sowas von dran.
Hallo
Das sind die höheren leicht nach hinten gebogenen Reiser und der fast gerade Lenker der bei der Boulevard drauf ist.
Der hier?
Savage.jpg
Ein heißes Backblech sieht genauso aus wie ein kaltes.
Na ja, es gab sie hier ja bis 88 ( oder so ) mit Flachlenker, nur weiß ich nicht was da für Reiser drauf waren.
Mal googlen od man ein Bild mit orig Flachlenker findet.
Oder evtl. gibts eine im Forum ??
Kannst natürlich auch mal bei nem TüV anrufen und nachfragen, aber erst mal nicht bei dem, wo du dann hin mußt.
Na da war einer schneller--ist das Original ?
Jeder wie er kann-darf und möchte
Bei den Originalteilen muss nix eingetragen werden.
Versicherungsrelevante Problem im Schadensfall sind durch diese Teile auch nicht möglich, so sie richtig angebaut wurden.
Gibt Dinge, die kann man nicht erklären.