"Zwischenverkauf vorbehalten" ist eine Vertragsklausel die im Vertrag, auch im mündlichen, enthalten sein muss. Diese besagt dass der Verkäufer anderweitig verkaufen kann, aber nur bis der Käufer das Angebot angenommen hat, womit der gültige Kaufvertrag entstanden ist. Das war ja bei mir der Fall. Es war auch schon der Abhol- und Bezahlmodus vereinbart. Wie schon gesagt, m.E. rechtlich eindeutig, wahrscheinlich nicht zu beweisen. Hätte das Ganze persönlich im Beisein von Zeugen stattgefunden sähen meine Chancen wesentlich besser aus. Gruß Yogi