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Thema: Lenker

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Savage-IG Mitglied Avatar von vauzwo
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    Sigi, ich meinte doch: wenn diese Reiser und dieser Lenker auch in Deutschland im Original verbaut wurden, sollte es kein Problem sein.
    Wenn es sie nur in den USA gab, dann müßten sie eingetragen werden.
    Und wenn sich jemand mit Umbauen beschäftigt, gehe ich ( ok, da kann man sich irren ) davon aus, das er ne Schraube korrekt festziehen kann.

    Wenn man es 100% genau nimmt, müßte der TüV sogar die Montage überprüfen, wenn man den Lenker verstellt, denn selbst da ist nicht sichergestellt, das Jeder die Schrauben wieder mit dem richtigen Drehmoment fest macht.

    Ausserdem habe ich , soweit ich mich erinnere auch zu einem Telefonat mit dem TüV geraten.
    Und last not least sollte ein Teil, das von Suzuki Serienmässig verbaut wurde schon sicher sein.
    Es geht ja nicht um ein China Zubehörteil.

    Und ansonsten gilt was ich zu erst geschrieben habe--US-Teile haben keine EU-ABE
    Und damit war das Wichtigste gesagt.

    Da es aber wohl ein original Teil ist--braucht man sich eigentlich keine Gedanken zu machen.

    Ausnahme: es ist ein anderer Lenker eingetragen, dann muß man auch eine Rückrüstung auf original Lenker eintragen lassen.
    Zumindest ist das hier in Hessen so.
    Geändert von vauzwo (22.01.2016 um 10:17 Uhr)
    Jeder wie er kann-darf und möchte

  2. #2
    Savage-IG Mitglied Avatar von DWausH
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    Zitat Zitat von vauzwo Beitrag anzeigen
    .......Wenn es sie nur in den USA gab, dann müßten sie eingetragen werden.
    ...................
    Wie soll das geprüft werden, zb. die Riser haben keine Kennzeichnung

    Wie sagt man so schön, man muss die Kirche auch im Dorf lassen.
    MFG Dieter



  3. #3
    Savage-IG Mitglied Avatar von vauzwo
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    Zitat Zitat von DWausH Beitrag anzeigen
    Wie soll das geprüft werden, zb. die Riser haben keine Kennzeichnung

    Wie sagt man so schön, man muss die Kirche auch im Dorf lassen.
    Da hat Sigi dann Recht, im Falle eines schweren Unfalls wird alles genau unter die Lupe genommen und wenn da Reiser und Lenker entdeckt werden, die nicht zur KBA Nummer des Fahrzeuges passen--kann die Versicherung die Zahlung verweigern.
    Wird zwar nur bei Toten oder Schwerverletzten gemacht-( und selbst da nicht immer )-ABER .........man hat schon Pferde kotzen sehen.
    Das muß jeder selbst entscheiden.
    ich sehe das auch nicht so eng--aber man muß drauf hin weisen !!!

    Aber was erzähle ich---ruft mal beim TüV an und fragt nach, ihr werdet sehen
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