Ja aber nur wen sie nicht wie bei mir auch in den Blinkern sind.
Also richtig schauen.
Ich kann auch LESEN !!!! ich habe auch RÜCKSTRAHLER in den BLINKERN und ein Brems und Rücklicht, da bist du jetzt aber BLAAAAAAATT
ok,
dann sind alle deine Rückstrahler eben nicht mittig. :IMG0:
Gruss
Gerhard
Ist aber OK so das kannst du mir glauben, mache schon seit 30 Jahren Umbauten und nicht nur Einzylinder.
Und das unter dem Kennzeichen ist was?
Blinker mit Rücklicht und Rückstrahlern kenne ich nicht. Was sollen das für Dinger sein?
Am Motorrad ohne Beiwagen ist nur ein Rückstrahler erlaubt, von daher glaub ich an deine obige Behauptung nicht. Sorry.
Wenn das die Kellermänner o. ä. sind haben die Blinker, Rücklicht und Bremslicht integriert, aber nicht den Rückstrahler. Dein Rückstrahler sitzt unter dem seitlichen Kennzeichen und das ist nicht zulässig.
Gruß
Jogi
Hab jetzt mal danach gegoogelt.
Das ist ja alles im §53 und drumm herum in der StVZO festgelegt.
Zum Rückstrahler ist da für Krafträder weder eine Mindesthöhe noch eine Lage angegeben.
Gruss
Gerhard
Ergibt sich aus §53 Absatz 5 "Längsachse". Musste mal genau lesen. Ansonsten empfehle ich auch gerne das TÜV-Buch Motorrad von Frank-Albert Illig. Einfach geschrieben und alles drin.
Gruß
Jogi