Mach ich gerne, aber heute abend nicht mehr (müßt ich oben auffen Speicher und dann wer'n die Kinder wach)
Wie gesagt, ab Mitte nächster Woche bin ich wieder da.
Mach ich gerne, aber heute abend nicht mehr (müßt ich oben auffen Speicher und dann wer'n die Kinder wach)
Wie gesagt, ab Mitte nächster Woche bin ich wieder da.
Moin, und gleich nen hmmmm...
Zulassungsbescheinigung Teil II
Bei dem Buchstaben K steht da: Nummer der EG-Typgenehmigung oder ABE
In meinen Fall kommt dann im Feld selbst: E565*05
Das Ganze ist dann auch im Teil I im Feld K zu finden.
Und ich bin mir zu 100% sicher daß meine Trude EG zugelassen ist.
Gruß
Ritch
Edit, ums zu klären ..
Feld K: Nummer der EG-Typgenehmigung oder ABE
Es ist die Nummer der EG-Typgenehmigung oder der ABE ggf. mit Angabe des jeweiligen Nachtrages aus dem bisherigen Fahrzeugbrief bzw. dem CoC oder der Datenbestätigung zu übertragen.
Ist die Nummer nicht bekannt und auch nicht über die vom KBA bereitgestellten Typdaten zu ermitteln, ist ein Strich ( - ) einzutragen.
Im Falle einer Mehrstufen-Typgenehmigung ist die Typgenehmigungsnummer der letzten Baustufe einzutragen.
Für die Angabe eines Nachtrages ist Folgendes zu beachten:
Um den Nachtrag zu einer EG-Typgenehmigung oder einer ABE in der Zulassungsbescheinigung
zu dokumentieren, ist die Nummer der EG-Typgenehmigung oder der ABE mit der Nummer des
Nachtrages zu kombinieren. Die optische Trennung der EG-Typgenehmigung oder der ABENr./
Nachtrags-Nr. erfolgt durch das Zeichen * oder / (z. B. L219*01 oder e1-92/61-00130/01). Die
Nachtragsnummer kann in den vorgelegten Dokumenten unterschiedlich dargestellt sein, z. B.
einstellig oder mit einer römischen Zahl. Bei Übernahme in die Zulassungsbescheinigung Teil I und
Teil II ist die Nachtragsnummer stets 2-stellig anzugeben und die römische Zahl in eine arabische
Zahl umzuwandeln (z. B. IV in 04). Wird die Nummer des Nachtragsstandes "mit Nachtrag von/bis"
angegeben, ist der Bis-Wert anzugeben.
Zur besonderen Beachtung:
In den vom KBA bereitgestellten Typdaten zu Fahrzeugen, die vor dem 01.10.2005 genehmigt
worden sind, ist im Feld K Nummer der EG-Typgenehmigung oder ABE nur die Angabe der
Grundgenehmigung ohne Nachtragsnummer dargestellt. Die Nachtragsnummer ist aus dem Fahrzeugbrief,
dem CoC, der Datenbestätigung in die Zulassungsbescheinigung Teil II und Teil I oder
bei Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II in die Zulassungsbescheinigung Teil I zu übernehmen,
z.B.
Eintragung in den Typdaten:
Genehmigungsnummer = e4*98/14*0121* Feld (6) Datum zu K = leer
Eintragung im vorgelegten Dokument:
Genehmigungsnummer = e4*98/14*0121*02 Feld (6) Datum zu K = 01.05.2004
Eintragung in die Zulassungsbescheinigung (Teil II und Teil I bzw. nur Teil I):
Nummer der Grundgenehmigung + Nachtragsnummer inklusive des Datums der Genehmigung
aus den vorgelegten Dokumenten.
Das Datum der EG-Typgenehmigung oder der ABE ist in das Feld (6) “Datum zu K” einzutragen.
so, ich habe jetzt noch einmal mit dem TÜV rheinland gesprochen. ich will es jetzt genau wissen.
einträge unter K wie z.b. E565*6 usw. haben nichts mit der zulassung nach EG recht zu tun. das sind einzelabnahmen die eingetragen wurden.
wenn ein moped nach EG recht zugelassen wurde steht das auf dem typenschild, nummer beginnend mit kleinem e und danach die länderzahl, für deutschland eine 1 (e1)
außerdem wird unter K die EG nummer eingetragen, wenn das nicht der fall ist ist das fahrzeug nach nationalem recht eingetragen, hier die STVZO.
alle einträge mit strich sind STVZO, die else wurde nach deren liste nur mit nationalem recht eingetragen. meinem schwager seine 1400er trude ist auch nur nach STVZO eingetragen, baujahr 2000.
im anhang ein foto wie das aussieht.
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Na ja ich nehm das jetzt erst mal so hin,
aber die Nr. E565 bei mir habe ich in dem Gutachten vom Seitlichen KH von TB
wieder gefunden. Ich mir aber völlig unverständlich wieso die unter “K“ stehen
sollte, denn der Halter tauch ganz normal wie die anderen ca. 20 Eintragungen unten mit auf.
die 565 taucht in mehreren gutachten auf es kommt auch noch auf die kennung hinter dem stern an. ich habe hier auch briefe das ist nur ein strich.
aber das ist ja auch egal, die nummer auf dem typenschild ist wichtig die muß mit e und länderkennung anfangen, sowie unter K e mit länderkennung. weder 565 noch 264 usw. sind eine länderkennung.
der TÜVer heute hat mir das mal genau erklärt, EG gab´s im übrigen erst seit mitte der 90er jahre bei motorräder ab 99. dabei spielt die erteilung der betriebserlaubnis eine rolle und die ist bei der else wie auch bei der trude eben 86.
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so muß euer typenschild aussehen dann ist es EG zulassung, wenn nicht pech gehabt.
VFR baujahr 2002
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und noch eines einer suzuki v-strom, kennung ist holland.
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Moin Moin,
was war noch mal der Ausgangspunkt der Frage....
Warum sollte man den Bock auf ne EG-Zulassung haben? Ist doch nur alles schlechter durch geworden:
-Du brauchst vier Blinker,
-Spiegelgröße ist 100 qmm,
etc.
Bis EZ 1999 konnte man beim TÜV Rheinland noch Ochsenaugen ohne hintere Blinker eintragen lassen. Die nach EG nicht mehr geforderte hintere Radabdeckung kann man sich auch bei nem nach StVZO zugelassenen Mopped eintragen lassen (hab ich bei der BMW machen lassen). Spiegelgröße ist 60 qmm.
Gruß
Jogi