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in manchem fall ist der lenkeinschlag allein durch den lenker bereits eingeschränkt
im ernst: es gibt kein einduetiges gesetz zum lenkeinschlag, fakt ist aber, daß eine solche "einschränkung" als "verschlechterung des fahrverhaltens" ausgelegt werden könnte.
ergo: der TÜVmann hat die wahl, finde einen, der dir wohlgesinnt ist