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Thema: Meine Hexe einfach weg!!

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  1. #1
    Savage-IG Mitglied Avatar von Benson
    Registriert seit
    27.05.2008
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    auf einer Insel
    Beiträge
    473

    AW: Meine Hexe einfach weg!!

    Auch eine Schenkung kann rückgängig gemacht werden. Wenn ich mich nicht irre 20 Jahre.

    Aber ich schaue noch mal im BGB nach.

    Gruss Frank

  2. #2
    Savage-IG Mitglied Avatar von Secretwish
    Registriert seit
    10.06.2005
    Beiträge
    1.433

    AW: Meine Hexe einfach weg!!

    Geil, jetzt bin ich im Jura-Forum gelandet

    Positiv könnte man argumentieren:
    Wird eine Leistung schenkweise versprochen, liegt ein zweiseitiges Rechtsgeschäft (ein Vertrag) vor. Dieses ist aber nur einseitig verpflichtend, weil nur der Schenker eine Leistung erbringen muss. Zwar nicht der ganze Schenkungsvertrag, aber das Schenkungsversprechen, also die Willenserklärung des Schenkenden, bedarf der notariellen Beurkundung (Formerfordernis, vgl. § 518 BGB). Wird diese Form nicht eingehalten, so kann der Formmangel durch die spätere Bewirkung der versprochenen Leistung geheilt werden. Das heißt, eine Beurkundung eines Notars ist etwa dann nicht mehr erforderlich, wenn das Geschenk bereits übereignet wurde. Ein vor der Übergabe geschlossener Schenkungsvertrag wird damit nachträglich wirksam.

    Und die Übereignung ist wiederum in §§ 929 ff. BGB geregelt.

    Sigrid

  3. #3
    Savage-IG Mitglied Avatar von Don Quichotte
    Registriert seit
    06.03.2010
    Beiträge
    401

    Blinzeln AW: Meine Hexe einfach weg!!

    Hi,

    man könnte es diesem Menschen nur etwas schwermachen. Mal angenommen, man käme an die ELse dran. Dann könnte Kaffeemaus das Nummernschild abschrauben. Das gehört ihr ja auch. Ohne kann er aber nicht fahren. Ummelden kann er aber ohne das alte Schild auch nicht. Und ein Neues bekommt er ohne Vollmacht des Halters auch nicht. Eine schöne Verhandlungsgrundlage.

  4. #4
    In Dankbarkeit und Erinnerung Avatar von blue-thumper
    Registriert seit
    15.07.2004
    Beiträge
    9.600

    AW: Meine Hexe einfach weg!!

    Zitat Zitat von wasp Beitrag anzeigen
    Hi,

    man könnte es diesem Menschen nur etwas schwermachen. Mal angenommen, man käme an die ELse dran. Dann könnte Kaffeemaus das Nummernschild abschrauben. Das gehört ihr ja auch. Ohne kann er aber nicht fahren. Ummelden kann er aber ohne das alte Schild auch nicht. Und ein Neues bekommt er ohne Vollmacht des Halters auch nicht. Eine schöne Verhandlungsgrundlage.
    wenn der das noch nicht umgemeldet hat ist er schön blöd, ummelden kann er ja da er alle papiere und das schild in besitz hat

    aber das sind hier alles nur mutmaßungen da keiner genau weiß was da abläuft, am besten ist der weg über einen rechtsanwalt dann wird sich das regeln.:smiley:
    Beiträge als Admin sind grün.

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