Mit dem Fahrzeugschein ist erstmal Zweitrangig (ggfs. ein weiteres Indiz für die Urteilsfindung), das sagt nur aus, dass Du Besitzer bist, aber nicht auch automatisch Eigentümer. Sonst hätten die Leasingfirmen mit hinterlegten Briefen nen echtes Problem.
Geh mal die Rechnungen durch, die Dir fehlen und frag nach Rechnungskopien oder Zweitschriften, als Materialsammlung wenn es zum Prozeß kommen sollte.
Wichtiger ist, dass Du für die Schenkung nen Zeugen hast. Vorzugsweise jemanden, der nicht mit Dir verwandt ist.
Könnte mir vorstellen, dass die Gegenpartei natürlich auch alles auffahren wird, mit Gegenzeugen usw.
Sigrid
Das ja echt der Hit! :huh::huh:
Ich drück dir die Daumen das du deine Hexe wieder bekommst.
Und ... schade ... Bad Bramstedt ist echt weit weg....
Grüsse
fraulevel
Immer schoen, wenn man Freunde hat.
Aber mal ehrlich, was isn das fuern Typ. In welchem Verhaeltnis steht ihr denn? Habt ihr einen gemeinsamen Bekanntenkreis? Falls ja, viel Spass.....
Hast jedenfalls mein Mitleid, ich kann mir vorstelln, wie beschissen sowas ist.
Kofp hoch und nicht unterkriegen lassen.
Lieben Gruss
Thorsten
wenn du im fahrzeugbrief eingetragen bist und es keinen kaufvertrag von dir an ihn gibt bist und bleibst du weiterhin offiziell eigentümer !!
das ist dann einfach so wie wenn dir n fremder dein mopped mit brief klaut und du weißt wo der wohnt
hast du schon ne anzeige wegen diebstahl auf den weg gebracht?
würd ich ganz flott machen denn beim anmelden am landratsamt muss man keinen kaufvertrag oder ähnliches vorlegen
wie gesagt wenn du ihm brief drinstehst ist das ganz normaler diebstahl
genau, besitzer und eigentümer sind zwei paar schuhe
Beiträge als Admin sind grün.
Immer diese Gewaltätigkeiten! Pfui!!!
Ich würde da eher einen nicht verbalen, körperlichen Verweis vorschlagen. Bevorzugt eine punktuelle Deformation unter zur Hilfenahme eines amerikanischen Sportgerätes aus dem Baseballsports. Auch eine ruckartige Stimulation der männlichen Geschlechtsorgane soll sehr hilfreich sein. Auch das schnelle Einführen einen ledernen Fussbekleidung in das hintere Ausscheidungsorgan hat bisweilen überzeugende Wirkung. Ansonsten fällt mir nur noch die behutsame, aber nachdrückliche, Umgestaltung der Gesichtspartie ein.
Also viel Spaß damit!
Hallo Sigrid,
ich denke Du hast gute Karten, wenn Du einen Zeugen für die Schenkung hast.
Eine Schenkung ist eine " freiwillige Hingabe ohne Gegenleistung". Somit kommt nach dem BGB ein Vertrag zustande. Dieser bedarf NICHT der Schriftform.
Das bedeutet, dass Du Besitzer und Eigentümer der "SACHE" geworden bist!
Beim "Abholen" deines Mopets handelt es somit um einen Diebstahl.
Ich hoffe Du hast eine Rechtschutzversicherung?
Viele Glück und halte uns auf dem Laufenden
Gruß Tommy
So, habe ihn gestern wegen Diebstahl angezeigt obwohl die Polizei mir keine rosigen Hoffnungen gemacht hat ,da die Eigentumsverhältnisse nicht geklärt sind.Hab ihnen gesagt das er mir die Kiste geschenkt hat und somit ich auch Eigentümer bin und er sie mir ohne erlaunbnis entwendet hat!!:-)
Mal sehen was da raus kommt aber nu werd ich ne Einstweilige Verfügung beantragen und alles sammeln was ich bekommen kann!!