Sören, du hast nichts "losgetreten", das sind Sachen, die werden von Bundesland zu Bundesland und von Prüfer zu Prüfer verschieden behandelt.
Deswegen die verschiedenen Erfahrungen, Tips.
Was ich sicher weiß, ist das mit dem einen Loch zwischen den Lenkerklemmungen, von nicht mehr als D=5mm.
Das hab' ich auch im Gesetzestext nachgelesen, aber sei mir nicht bös', ich hab' grad keine Lust nachzusuchen.
Morgen!
Gruß,
Mefju