Zitat Zitat von martin Beitrag anzeigen
Hi Norbert,

nö, eigentlich klingelts nicht..., denn wie kann ich mich mit einem geänderten Auspuff selbst gefährden?

Und mit einem Braincap wäre es int. zu wissen, ob man unabhängig von Unfällen usw., also einfach durch das fahren mit diesem, eine Ordnungswidrigkeit begeht, oder nicht. Denn hier gehen die Meinungen ja weit auseinander.

dlzg
Martin
Gemäß Artikel 2 Grungesetz (GG) hat jeder das Recht sich selbst zu gefährden, soweit es nicht die Rechte eines anderen verletzt.
In dieses Recht kann aufgrund eines Gesetzes eingegriffen werden. Deshalb musst du dich im Auto auch anschnallen, wg. StVO. wie gut das qualitativ ist bleibt jedem selbst überlassen. Ente (2CV) fahren ist ja auch nicht verboten, obwohl du gegen einen Mercedes absolut keine Chance hast, aber ganz wichtig anschnallen wg. der Sicherheit. Außerhalb der STVO darfst du dir bei Mc Doof jeden Tag den Wanst vollhauen, rauchen, saufen usw., obwohl jeder weiß wie gesunheitsgefährdend das ist.
Es sei denn du bist nicht mehr Herr deiner Sinne (Vollrausch) dann darf man dich davon abhalten.

Also, der laute Auspuff gefährdet andere Personen (Hörschaden), das Braincap nicht ist aber ein Helm (STVO) da gibt es nur noch Probleme mit der ECE-Norm sonst wäre er auch verboten.

Nachtrag. Die Versicherung macht natürlich Probleme, wenn die Verletzung mit einem ECE-Helm zu verhindern gewesen wäre.
Siehe auch: Klick

gruß robbierock