hallo
hat irgendwer nen 150er hinterreifen eingetragen bekommen und kan mir ne kopie vom brief schicken?eventuell auch faxen oder mailen.für euer bemühen schonmal im voraus besten dank!!!!!!
gruß der stefan
hallo
hat irgendwer nen 150er hinterreifen eingetragen bekommen und kan mir ne kopie vom brief schicken?eventuell auch faxen oder mailen.für euer bemühen schonmal im voraus besten dank!!!!!!
gruß der stefan
Hochschieb!!
meines Wissens ist es auf der Originalfelge nicht möglich einen 150er Reifen eingetragen zu bekommen. Darum die fehlende Resonanz auf Deine Anfrage. Wenn doch, ist es versicherungstechnisch riskant.
Oder eben...nor risk, no fun. Muß jeder selbst für sich entscheiden.
Gruß
Rudi
hallo rudiwolfen
doch das geht
jemand im forum hat mir mal eine kopie geschickt
muß mal suchen , hatte selbst nachgefragt beim tüv,keine propleme mit eintragen
wier gesagt muß suchen , geht aber erst nächste woche
kann aber auch kopie machen und mitbringen nach FB
Es gab ja hierzu mal einen langen Thread. Das Problem ist aber, dass selbst wenn der TÜV es einträgt, die VErsicherung Probleme machen kann. Die Eintragung selbst sagt nicht viel aus und im Zweifel ziehst du den Kürzeren.
Suche Dir doch eine passende Felge eines anderen Moppeds, dann geht dies vielleicht problemloser.
Grüße,
rob
hallo
mir geht es nur darum das der reifen eingetragen ist.wegen der versicherung mach ich mir keine sorgen.irgendwann besorg ich mir mal ne breitere felge,aber im moment soll erst mal alles in den brief,damit wir mit dem bobber unbeschwert rumdüsen können.wenn mir jemand ne kopie zukommen lässt ist mir schon geholfen!
mfg stefan
...versteh ich nicht.
Was eingetragen ist ist doch zugelassen.
Warum sollte die Versicherung mir als Laien da was können????
Wozu gibbet denn dann TÜFFFFFFFFF???
Gruß
Andi
Dachte ich auch immer.
Denn was der Tüffer einträgt ist doch gleichzeitig zugelassen und somit legal oder nicht.!?!?!
Also dürfte doch die Versicherung auch nichts machen können.
So sehe ich das auch !?!
so ein TÜV ist auch nur ein Mensch. Es gelten die einschlägigen Gesetze, vor allem bei einem Schadensfall. Auf den TÜV kann man sich da nicht berufen.
Gruß
Rudi
ist so, ist so Schei..., aber no risk, no fun.
Gruß
Rudi