Da muss ich Manni recht geben, eine Rechtsschutzversicherung ist leider nötig.
Ein Verkäufer kann noch so oft Privatverkauf und keine Gewährleistung in die Anzeige schreiben. Wenn der angebotene Artikel nicht die zugesagten Eigenschaften erfüllt ist er dafür haftbar. Man kann ihm dann sogar Betrug unterstellen.
Chris


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