Wenn ich das hier in Berlin abziehen würde und mich dabei noch an die o.a. Anweisungen halte, wäre ein Einsatz der Ordnungshüter vorprogrammiert und der Vorsatz des Verpackers offensichtlich. Mit deren Erscheinen wäre der Straftatbestand erfüllt, auch wenn sich der „Irrtum“ im Nachhinein schnell aufklären lässt. Da man dem „ gutgläubigen“ Anrufer natürlich keinen Vorwurf machen kann, gilt das Verursacherprinzip...
Sicher ist, hier liegt die Sch(m)erzgrenze etwas tiefer!