Das wird wohl Fahrgeräusch sein. Ich kenn jetzt nicht die Messverfahren dort, wenn die ähnlich wie bei uns (EG) sind, dann wirds wohl nix mit nem lauten (legalen) Auspuff. Ich an deiner Stelle würde mir nen Supertrapp holen, bei dem 4 Zoll ca 4 Scheiben reinmachen und eine verstellbare Endkappe dazu. Ist ggf. abnahmefähig mit den genannten Werten wenn die Messungen ähnlich wie bei uns sind.
Gruß
Jogi
Messung wird im Stand gemacht. Fahrgeräusche gar nicht. Must dann aufdrehen und der Prüfer steht, glaube ich 5 meter dahinter.
War irgendwie so als fir Kollege seinen Escort RS2000 zur Abnahme gebracht habe. Denke für Bike ist das gleiche
Aha, ich gehe mal davon aus, dass es auch in Luxemburg hierzu irgendwelche verbindlichen Vorschriften gibt. Klingt aber ähnlich der alten deutschen N-Messung, 7 Meter hinterm Auspuff bei definierter Drehzahl. Umrechnungsfaktor zu der neuen P-Messung war 21 dB. D. h. wenn Du einen alten N-Wert von 81 dB Standgeräusch eingetragen hast dürftest Du bei einer Polizeimessung im Nahfeld (P-Messung) 21 dB mehr haben plus 5 dB Toleranz, macht also 81 + 21 +5= 107 dB, das ist schon nett.
Find mal raus, wie die Messung genau läuft, dann kann man ggf. besser abschätzen was gehen könnte.
Hallo
In Luxemburg sind 82 DB max erlaubt für jedes Gefährt. Gemessen im Stand bei um die 4000 Umdrehungen 7 Meter hinter und etwas seitlich des Gefährts.
84-86 , die hier genannt werden, wurden mir verweigert und das sogar am Oldtimer.
Aber nur, wenn das Gefährt auffällt bei der ordinären Kontrolle, wo man dann eben versuchen sollte, nicht über Leerlauf durch die Station zu fahren.
mfG. Günther
Geändert von Wesch (18.09.2014 um 15:59 Uhr)