he schrodi
original kann jeder aufkleben
sich selber kreativ fordern macht doch mehr spass und man weiß, es ist alles selbst geschnitzt
if you don`t ride, you don`t know
OPENROADMUSIC
Das hier ist für uns
BlueDiamond
dLzG Berti
Stammtisch Mitteldeutschland
so habe Kellermann angeschrieben und auch mit denen telefoniert und eine Antwort bekommen für alle die es ernsthaft interessiert können mir ne PN schicken. Werde mich hierzu nicht öffentlich auslassen, weils es hier zu viel Leute gibt die es besser wissen.
EG-Recht und EG-NORM , das sind 2 Paar Schuhe (oder Äpfel mit Birnen) und haben nichts miteinander zu tun.
ich habe fertig
Sag schon was haben die gesagt?
.
Gruss JOE
LOUD PIPES SAVES LIVES
Oh, eine Mimose. Erst kräftig auf den Busch klopfen und dann nicht mit Infos rausrücken. Ich bleib bei meiner Meinung, die Teile können bei Fahrzeugen nach EG Zulassung angebaut und betrieben werden, bei Fahrzeugen die nach StVZO zugelassen sind kann man die Dinger nur legal verwenden wenn man sich diese eintragen lässt was nach meinen Informationen bedeutet, dass die gesamte Beleuchtung der EG Richtlinie entsprechen muss. Falls die Kellermänner was anderes behaupten ist dies entweder falsch oder die haben neuere Informationen und es wurde diesbezüglich z. B. seitens des Gesetzgebers neuere Richtlinien erlassen. Das wäre dann interessant zu wissen.
Da mich die Dinger für meine Zwecke nicht interessieren ist es mir wurscht was du mit deinen Informationen machst. An deiner Stelle würde ich mir aber mal darüber Gedanken machen wie hier zukünftig Leute auf deine Fragen reagieren werden. Für dein Handeln ist du allein verantwortlich.
So Jung,
du brauchst mir keine PN zu schicken, dass kannste ruhig öffentlich haben. Hier habe nicht nur ich sondern auch einige andere eine gleichlautende Meinung kundgetan, lies mal nach. Hab oben aus dem Gedächnis geschrieben, deshalb ist auch ein Fehler drin, nach StVZO §53(1) brauchen Krafträder ohne Beiwagen nur eine Schlußleuchte, dies lässt die Option einer zweiten Schlussleuchte zu, aber
§53(2) sagt eindeutig: An Krafträdern ohne Beiwagen ist nur eine Bremsleuchte zulässig.
Das sind klar die mir bekannten Fakten. Die Kellermann Dinger haben 2 Bremsleuchten verbaut (soweit ich weiß) und sind somit nach StVZO nicht zulässig. Falls es hierzu aber inzwischen geänderte Informationen wie bei der hinteren Radabdeckung gibt die mir nicht bekannt sind so wäre ich an diesen Infos, wie sicherlich auch einige andere hier, sehr interessiert.
Auch nehme ich für mich nicht in Anspruch immer Recht zu haben, aber ich gehe mal davon aus, dass ich zumindest deutlich mehr Ahnung von der Materie habe als Du. Ich weiß ja nicht wieviele Moppeds du schon umgebaut und getüvt hast, nach deinem Geschreibe dürfte die Zahl relativ gering sein.
Damit auch andere von deinem geheimen Wissen was haben habe ich heute auch mal an Kellermann geschrieben um diese Frage mal endgültig zu klären. Hierbei interessiert es mich persönlich nicht da ich hinten prinzipiell am Mopped ohne Blinker fahre.
Also, wenn du handfeste Infos hast, unter Angabe einer neueren Arbeitsanweisung oder eines Gesetzestextes, aus denen sich zweifelsfrei ergibt, dass die Kellermannteile nach StVZO zulässig sind ohne Eintrag in die Papiere so bist Du herzlich eingeladen dies hier kundzutun. Ansonsten schweig ruhig stille, ich werde das zukünftig da auch bei dir tun da Du ja meinst bei mir steckt nichts dahinter und ich bin ein Poser (normalerweise zieht doch nur Chriss_Cross solche Leute an...).
Gruß
Jogi
Da bin ich mal gespannt,
weil das Thema schon so oft angesprochen, aber nie zufriedenstellend zum Abschluss gebracht wurde. Mich würden auch mal die genauen Merkmahle interessieren wodran man denn erkennen kann wie das Moped zugelassen ist. Ich habe mir schon die Finger wund gegoogelt
Das scheint echt kniffelig zu sein.
Meine eLSe ist Bj. 88
In dem alten, im Mai 2009 entwertetem "Fahrzeugbrief" steht hinten folgendes drauf
Wiederzulassung gem. §21 Abs. 7 STVZO.
Auf meiner neuen Zulassungsbescheinigung Teil 2 ist nix zu finden.
Da steht nur: Bish. Zulassungsbescheinigung Teil 2 und bish. Fahrzeugbrief xxxx entwertet und ausgehändigt.
Ist damit jetzt auch die alte Zulassung nach STVZO nicht mehr gültig?
Gruss
Gerhard
each small candle lights a Corner in the dark
entweder seid ihr beratungsresistent oder ihr wollt es nicht kapieren, das thema wurde schon so oft behandelt und immer immer wieder kommt das gleiche wegen der eu zulassung.
wenn im schein und im typenschild e.. vermerkt ist ist´s eine EU zulassung, wenn nicht ist´s keine.
noch einmal ganz klare hinweise, wenn das nicht hilft weiß ich auch nicht mehr weiter. wobei E565*8 kein hinweis ist, da gehts nur um eine teilezulassung.
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