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Ob du Probleme beim eintragen bekommst oder nicht ist schwer vorher zu sagen.
Bei "Eintragungen nach § 19(2) StVO" lässt du Veränderungen mit gültigem Teilegutachten vom TÜV abnehmen. Auch Teile mit einer EG-BE oder ABE musst du dem TÜV zur Einzelabnahme vorstellen. Nach positiver Einschätzung kostet der Eintrag zwischen 35 und 50 €. Je höher der Aufwand der Prüfung, desto teurer wird die Eintragung. Sonderausstattungen bei Fahrwerk und Reifen erscheinen auf Ihrer Einzelabnahme-Rechnung unter "Eintragung nach § 19 (3) i.V.m. § 21 StVZO". Die TÜV-Kosten hierfür liegen nicht unter 65 €. Sonderprüfungen, Beschaffung spezieller Gutachten und anderer Extraaufwand kommen als weitere Kostenfaktoren hinzu.
Beachte bitte das da nur die Kennzeichenbeleuchtung einer Prüfnorm entspricht und nicht das gesammte Teil.
Ergo, es besteht keine Bauartgenehmigung, Prüfung, Gutachten oder ähnliches.
Sollte aber nicht wirklich das Problem werden das Ding eintragen zu lassen. Manche begnügen sich auch mit der Aussage, "muß nicht eingetragen werden" und das könnte zu Problemen führen.
Ich hab bei sowas schon die dollsten Dinger erlebt, also vorher fragen, das kostet meistens nix.