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Thema: seitlicher Kennzeichenhalter TÜV Abnahme

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Steco
    Gast

    Frage seitlicher Kennzeichenhalter TÜV Abnahme

    Hallo zusammen,

    überlege mir diesen seitlichen Kennzeichenhalter zuzulegen:
    http://www.ebay.de/itm/seitlicher-Ke...item20cdb45f5d

    Meine Frage hierzu, bekomme ich diesen durch die Einzelabnahme eingetragen und wie teuer ist die Einzelabnahme ungefähr ?

    Vielen Dank schoneinmal vorab.

    Viele Grüße
    Steco

  2. #2
    Moderator Avatar von der-wirre-Irre
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    Das Thema kannst du Nächte füllend in der Suchfunktion durchforsten. Rechts, oben, das mit der Lupe.

    Ob du Probleme beim eintragen bekommst oder nicht ist schwer vorher zu sagen.
    Bei "Eintragungen nach § 19(2) StVO" lässt du Veränderungen mit gültigem Teilegutachten vom TÜV abnehmen. Auch Teile mit einer EG-BE oder ABE musst du dem TÜV zur Einzelabnahme vorstellen. Nach positiver Einschätzung kostet der Eintrag zwischen 35 und 50 €. Je höher der Aufwand der Prüfung, desto teurer wird die Eintragung. Sonderausstattungen bei Fahrwerk und Reifen erscheinen auf Ihrer Einzelabnahme-Rechnung unter "Eintragung nach § 19 (3) i.V.m. § 21 StVZO". Die TÜV-Kosten hierfür liegen nicht unter 65 €. Sonderprüfungen, Beschaffung spezieller Gutachten und anderer Extraaufwand kommen als weitere Kostenfaktoren hinzu.
    Beachte bitte das da nur die Kennzeichenbeleuchtung einer Prüfnorm entspricht und nicht das gesammte Teil.
    Ergo, es besteht keine Bauartgenehmigung, Prüfung, Gutachten oder ähnliches.
    Sollte aber nicht wirklich das Problem werden das Ding eintragen zu lassen. Manche begnügen sich auch mit der Aussage, "muß nicht eingetragen werden" und das könnte zu Problemen führen.

    Ich hab bei sowas schon die dollsten Dinger erlebt, also vorher fragen, das kostet meistens nix.
    Gibt Dinge, die kann man nicht erklären.



  3. #3
    Moderator Avatar von der-wirre-Irre
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    So richtige Probleme bekommst du vermutlich nur, wenn es zum finalen Supergau kommt und dabei so richtg körperliche und materielle Schäden zurück bleiben.
    Findige Anwälte konstruieren aus so was schnell mal ein paar Dinge, nach denen deine Maschine zum Zeit des Geschehens nicht den Zulassungbestimmungen entsprochen hat und du damit keinerlei Ansprüche geltetnd machen kannst und/oder auf den Kosten sitzen bleibst.

    Ich habe auch nicht immer alles eingetragen und bin mir auch sicher, ob das bei den meisten hier nicht auch so ist.
    Ed und Hermi natürlich ausgenommen!!!

    Soll heißen, mit den seitlichen Kennzeichenhaltern bewegt man sich in Deutschland zur Zeit in einer rechtlichen Grauzone.
    In Östereich sind die Teile glaube ich nicht so gerne gesehen. Kann aber sein, das die das inzwischen geändert haben.


    Nachtrag, so ganz richtig sind einige Angaben in deinem link nicht. Spiegel müssen z. Bsp. 68 qcm haben, nur mal so aber wer wird denn kleinlich sein.
    Gibt Dinge, die kann man nicht erklären.



  4. #4
    Moderator Avatar von Mücke
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    @steco
    lese doch mal die ganze Beschreibung von dem Halter.....Inklusive :Kennzeichenbeleuchtung ( KBA Nummer und E - geprüft somit TÜV zugelassen ).......

  5. #5
    Savage-IG Mitglied Avatar von magdeburgerling
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    richtig, die Kennzeichenbeleuchtung aber der Halter? wie wärs den Verkäufer einfach mal anzuschreiben...ob eine ABe (dann keine Eintragung notwendig, kenne ich aber nicht für einen seitlichen), ein Teilegutachten oder nichts in der Form dabei ist. bei letzterem liegt es eher im Ermessen des Prüfers.

    Grüße

  6. #6
    Savage-IG Mitglied Avatar von 4711ev
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    221
    Den habe ich auch mit einer Einzelabnahme eintragen lassen.

    @LordA ( KBA Nummer und E - geprüft somit TÜV zugelassen )....... bezieht sich leider nur auf die Beleuchtung .

    Gruß Ewald

  7. #7
    Moderator Avatar von Mücke
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    dat sind ja banditen,
    habe es wirklich so gelesen, als ob da alles paletti ist, mhhh, hätte ich wohl besser mal weiter gelesen

  8. #8
    Moderator Avatar von der-wirre-Irre
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    Zitat Zitat von LordA Beitrag anzeigen
    dat sind ja banditen,habe es wirklich so gelesen, als ob da alles paletti ist, mhhh, hätte ich wohl besser mal weiter gelesen
    So fängt man bei äbai Idioten und Unbedarfte. Das soll aber jetzt keine Kritik an euch sein!!!
    Nee, dafür gibt es ja dieses Forum, fragen kostet nix und dumme Fragen gibt es nicht.
    Gibt Dinge, die kann man nicht erklären.



  9. #9
    Savage-IG Mitglied Avatar von 4711ev
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    221
    Es ist besser vorher mit einen AAS (amtlich anerkannten Sachverständigen)
    über die Möglichkeit einer Eintragung/Abnahme dieses Kennzeichenhalters zu sprechen.
    Kostet nix und erspart beiden Seiten Ärger.

    Ewald

  10. #10
    2. Administrator Avatar von cilex
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    warum wollt ihr immer alles eintragen lassen?! ..... solange es den gesetzlichen Vorschriften entspricht ist alles ok!

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