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Thema: Einzelabnahme nach §21 in Sachsen

  1. #11
    Savage-IG Mitglied Avatar von savageridingdaddy
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    isses nich so, dass wenn das Mopped länger als 18 Monate stillgelegt/ abgemeldet war, die ganz große Abnahme ansteht?
    Ein paar sachen haben keine ABE wie der seitliche Kennz.halter. Der offene Lufti kommt ja auch noch hinzu..

    Edit: Brief ist natürlich da
    "Wenn man rechts dreht, wird die Landschaft schneller."

  2. #12
    Savage-IG Mitglied Avatar von kinz
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    Zitat Zitat von savageridingdaddy Beitrag anzeigen
    isses nich so, dass wenn das Mopped länger als 18 Monate stillgelegt/ abgemeldet war, die ganz große Abnahme ansteht?
    also bei meiner Jawa (Bj. 61 ) wurde nur neu "TÜV" gemacht , ohne "spezielle" Abnahme , bei den Sachen , die keine ABE haben (aber vielleicht ein Teilegutachten?) sollte man sich mit dem Menschen mal unterhalten , meine vorverlegte Fußrastenanlage (von einem geschätzen Forum-Mitglied selbst entworfen und bauen lassen) wurde mir auch ohne Beanstandung für 26,xxEUR eigetragen.Ich denke , man sollte einfach mal mit den Leuten reden , das kommt immer gut , es hat ja auch nicht "jeder" "alle" Befugnisse.

    Gruß Jens

  3. #13
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    Das mit den 18 Monaten ist doch schon länger aufgehoben.
    Die Grenze ist jetzt glaube ich bei 6 oder 7 Jahren.
    Musst mal googeln.

    Gruss
    Gerhard

  4. #14
    Savage-IG Mitglied Avatar von rudiwolfen
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    Neue Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) seit 01. März 2007

    Die neue Fahrzeugzulassungsordnung trat zum 01.03.2007 in Kraft. Diese Verordnung führte zu einer Reihe von Veränderungen der bisherigen gesetzlichen Bestimmungen.
    Hier können Sie den Gesetzestext einsehen!
    Wichtigste Neuerungen:

    • Außerbetriebsetzung. Die bisherigen Begriffe der vorübergehenden Stilllegung und der endgültigen Abmeldung werden durch die Außerbetriebsetzung abgelöst. Die Zuteilung des Kennzeichens erlischt mit der Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges umgehend und kann nach einer kurzen Zeit für andere Fahrzeuge wieder vergeben werden. Das Kennzeichen kann jedoch für die Wiederzulassung (Zulassung des Fahrzeugs auf den bisherigen Halter) für die Dauer von 12 Monaten reserviert werden. Gebühr hierfür: 2,60 €.

      Laden Sie den Reservierungs-Vordruck hier herunter.

      Nach Außerbetriebsetzung kann das Fahrzeug innerhalb von 7 Jahren wieder zum Verkehr zugelassen werden (solange werden die Fz-Daten beim Kraftfahrtbundesamt gespeichert), wenn eine gültige Hauptuntersuchung und - soweit vorgeschrieben - eine gültige Abgasuntersuchung nachgewiesen werden. Erst nach 7 Jahren bedarf es einer Einzelabnahme nach § 21 StVZO (Vollabnahme), sofern die Fz-Papiere nicht mehr vorhanden sind. In allen anderen Fällen ist auch dann nur eine HU erforderlich.


    • Zulassungen auf natürliche Personen können seit 01.03.2007 nur noch an der zuständigen Zulassungsbehörde des Hauptwohnsitzes des Fahrzeughalters (Wohnortprinzip) erfolgen. Eine Zulassung auf den Nebenwohnsitz ist nicht mehr möglich.
      Für juristische Personen oder Behörden gilt der Sitz des Unternehmens/ der Niederlassung (Betriebsstätte) oder der Sitz der Behörde.
      Zulassungen für gewerbliche Zwecke können bei Einzelfirmen (Selbständigen) und Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) nur noch auf die Privatanschrift des Einzelfirmisten bzw. des benannten Vertreters der GbR erfolgen. Auf Antrag kann der Gewerbe-Standort des Fahrzeugs im Register der Zulassungsbehörde gespeichert werden, der Eindruck in die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ist grundsätzlich nicht möglich.


    • Oldtimer. Rote Kennzeichen für Oldtimer (sog. 07-er-Kennzeichen werden ab 01.03.2007 nur noch für Fahrzeuge zugeteilt, die mindestens 30 Jahre alt sind. Es zählt der Tag der ersten Zulassung, nicht das Baujahr! Unterschreitungen dieser Frist sind nicht möglich.

  5. #15
    Savage-IG Mitglied Avatar von kinz
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    also kommt es jetzt nur noch darauf an , seit wann der "Rahmen" abgemeldet war ?! und dann ab zur Dekra , auf das Ergebnis bin ich schon gespannt (oder willst Du es uns vorenthalten?)

  6. #16
    Savage-IG Mitglied Avatar von Zoerm
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    Zitat Zitat von kinz Beitrag anzeigen
    Hallo Zoerm ,

    das hat ja nix mit Geister und scheiden zu tun , wie Rob schon erwähnte , ist das in jedem Bundesland anders , was bei euch TÜV-Nord ,ist bei uns halt DEKRA , in Bayern ist es vielleicht wieder ein Anderer

    Grüße Jens
    Ich kann auch nur von Niedersachsen sprechen weil ich da wech komm ;o)

    Ich war letzt erst hin und zum was eintragen lassen.
    Erst bei der DEKRA;
    "Die Fußrastenanlage kann ich Dir nicht eintragen eildieweil das Teile-Gutachten älter 10 Jahre is. Fahr mal zum TÜV die machen ne 21er"

    Dann beim TÜV-Nord;
    "Die sieht ja garnich so schlecht aus.. Was war das denn mal?"
    Blick auf die Papiere.. "Ah da machen wir ne 21er"

    Was nu in sämtlichen anderen Bundesländern los weiß ich nich...

  7. #17
    Savage-IG Mitglied
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    Moin Moin, es gibt zwei Möglichkeiten: 1. Abnahme per §19, dann zahlst du unter Umständen für jeden Eintrag einzeln, das kann sich schon läppern. 2. Abnahme nach §21, das geht aber nur, wenn der Rahmen mehr als 7 Jahre nicht zugelassen war. Ggf. erfolgt die Abnahme dann zu einem Pauschalpreis. Mit meinem Rohbau hab ich ne 21er im März gemacht, bei rund 30 Einträgen war die Sache dann doch günstiger. Sprich die Sache vorher mit der DEKRA durch. Die sagen dir dann schon was denen wichtig ist und bei was die mitmachen. Ggf. musst du mehrere Prüfstellen abklappern. Gruß Jogi

  8. #18
    Savage-IG Mitglied Avatar von savageridingdaddy
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    Hallo zusammen,
    bin nach ein paar Tagen mal wieder online.

    Danke für die Tipps, ich werde dann mal zur Dekra fahren und alles besprechen.

    Grüße,
    rob
    "Wenn man rechts dreht, wird die Landschaft schneller."

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