Hi @lle !
@Ritch wieviel cm. hast du denn bei deinem Fender abgeschnitten ? In dem anderen Tread sind leider die Bilder nicht mehr zu sehn . Und willste seitlich auch was machen ?
Gruß Maic
Hi @lle !
@Ritch wieviel cm. hast du denn bei deinem Fender abgeschnitten ? In dem anderen Tread sind leider die Bilder nicht mehr zu sehn . Und willste seitlich auch was machen ?
Gruß Maic
Hi Maic,
ich hab mal in die Gallerie noch nen Bild von der Seite hochgewuchtet. Kannst ja mal guck. Anhand dem Abstand der Bohrlöcher von den Fenderstruts kannst ja grob mal gucken, wieviel ab is. Genau kann ichs Dir leider nich mehr sagen.
Gruss
Ritch
Hi @ll !
Jau Ritch , erstmal Danke fürs Foto reinsetzen und ich hab mal gemessen und komm auf ca. 20-25 cm. die de wechgefiedelt hast , kann das sein ? Und hasse mal bei dir gemessen wie weit das über die Achsmitte ragt ?
Gruß Maic
So siehts doch krass aus ;D ;D ;D . Bräuchte eigendlich nur n kleiner Bürzel ran ;)
Gruß Maic
Hi Maic,
und was hindert Dich dran .. ;D ;D
Braucht ja eigentlich nur knapp über die Achsmitte raus gehen, und, s sollte nach Möglichkeit a Rücklicht dran sein ;D ;D
Gruss
Ritch
Hi Ritch !
Also wenn ich die 15 cm. über Radmitte einhalte siehts doof aus also wirds weniger zumal es ja laut deinen Anhang nicht klar definiert ist ;D . Rücklicht kommt auch noch dran aber ich hätts gern auf dem Seitlichen Kennzeichen drauf , nur das kriege ich wohl nicht eingetragen oder ? Weiß da jemand mehr drüber ?
Gruß Maic
Moinsen!
Rücklicht/Brenslicht muss in der Fahrzeugmitte sitzen, Nummernschildbeleuchtung im Rücklicht abkleben.
Die 15 cm über Radmitte solltest du einhalten, nofalls mit einem Gummilappen oder einem ausklappbaren Katzenauge (so hatte ich es gemacht), das spart wieder um die 4 cm.
Ronny
Hi Ronny !
Gummilappen ist ne gute Idee , aber ausklappbares Katzenauge kenn ich nicht , hasse da n Foto von ?
Gruß Maic
Tach !
Die vorgeschriebenen Maße von Radabdeckungen sind im Paragraphen 36a der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) geregelt. Danach muß das hintere Schutzblech bei Motorrädern die obere Hälfte des Rads abdecken und darf höchstens 150 Millimeter oberhalb der waagrechten Radmittelebene enden – bei unbelastetem, frei stehendem Motorrad, wohlgemerkt. Ein Rückstrahler muß generell vorhanden sein, erlaubt ist rund oder eckig – Hauptsache mit Prüfzeichen. Er darf mit seiner Oberkante (bei Motorrädern mit Erstzulassung vor dem 1.1.1987 zählt die Unterkante) nicht höher als 900 Millimeter über dem Boden liegen.
So war das Mal ;)
So ist es heute ;D ;D ;D
Im Zuge der europaweiten Angleichung der Vorschriften für die Erteilung einer Betriebserlaubnis gilt seit dem 17. Juni 1999 die EWG-Richtlinie 92/61/EWG, die keine Anforderungen an das Vorhandensein oder die technischen Merkmale von Hinterradabdeckungen an Motorrädern enthält. Näheres dazu ist dem Auszug aus dem Paragraph 36a der StVZO vom Oktober 1998 zu entnehmen.
§36a Radabdeckungen
(1) Die Räder von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern müssen mit hinreichend wirkenden Abdeckungen (Kotflügel, Schmutzfänger oder Radeinbauten) versehen sein.
Die 15 cm Party ist Geschichte
Schaut euch bitte mal Fabrikneue Motorräder an,
nennt mir eines mit 15 cm Abstand zur waagerechten Radackse.
Stefan
P.s Fahr zum Tüv, zeig ihm was du werkeln willst, zeichne den Cut mit einem edding an das er versteht was du machen willst, wenn er nickt ist alles Parade.
Im Anhang ein Bild von meiner KTM das Heck ist original
Hi Maic,
hm, hab net berechnet, dass Du nen seitliches Kennzeichen hast. Sonst null Problem. Fender hört Achsmitte auf, Kennzeichen noch hintendran an Fender, reicht also locker .. ;D ;D
Und, bedenke, EG Richtlinie is angesagt. Sollte man sich mal genau schlau machen, ob ich die 15cm überhaupt noch brauch. Also ich glaube fast nicht.
Gruss
Ritch
PS: Lotzbub, Danke ;D ;D