Zitat Zitat von blue-thumper Beitrag anzeigen
zwei jahre gewährleistung ist etwas irreführend, viele glauben das dies mit garantie gleichgestellt wäre.
eine garantieleistung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben kann vom hersteller aber geleistet werden, muß dann gesondert beschrieben sein.

eine gewährleistung ist als reine sach und rechtsmangelhaftung, gesetzlich vorgeschrieben.
diese schützt davor das eine ware beim kauf (und das ist wichtig) mangelfrei ist.
sollte die gekaufte ware in den ersten sechs monaten kaputt gehen muß der verkäufer beweisen das die ware beim kauf in ordnung war, es wird meistens ohne probleme umgetauscht weil ein beweis fast unmöglich ist.
nach sechs monaten kehrt sich die beweislast zu gunsten des verkäufers, der käufer muß nachweisen das die ware beim kauf einen mangel hatte und das ist fast ebenso unmöglich.

also, eine gewährleistung ist keine garantie das ein produkt zwei jahre zu halten hat, sie betrifft nur den zustand beim kauf.
Hi,

so wie ich das verstanden habe, muss das Produkt zwei Jahre seinen Betrieb, bei normalen Gebrauch gewährleisten z.B. Auto, Küchenmaschinen usw. wie es sich bei Verbrauchsgütern verhält weiß ich nur, dass Louis 2 Jahre gewährleistet, unbenutzte Ware wieder zurückzunehmen. Das heißt das Tape hat keine Gewährleistung mehr, wenn es abgerollt bzw. draufgerollt ist.

gruß robbierock