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Thema: Seitlicher Kennzeichenhalter - kein TÃœV

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  1. #21
    deritschi
    Gast

    AW: Seitlicher Kennzeichenhalter - kein TÃœV

    Also ich habs damals so erklärt bekommen:

    wenn ein Moped ne EG-Zulassung hat,dann interessiert kein deutsches (TÃœV)-Recht,dann isses halt so zugelassen,Punkt.

    Aber:
    sowie Du das Moped veränderst in Punkto Fenderlänge,Blinkerabständen oder Gott wer weiß was,dann isses Worscht,da gelten die deutschen Tüvbestimmungen,obs Sinn macht oder net.

    Deswegen hab ich mir nen TÜV-Fender gemacht,der is in ner Stunde montiert,erspart Ärger und für die grüne oder blaue Fraktion habe ich diesen Ausdruck dabei:
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