ich denke mal das der ein oder andere hier ALG2 (Harz4) bezieht.

hier eine wichtige info, das bundesverfassungsgericht entscheidet in diesem jahr ob die regelleistungen die momentan bestand haben mit dem grundgesetz zu vereinbaren sind. am 20. okt. 2009 wurde darüber mündlich verhandelt und im januar oder februar 2010 wird das urteil gefällt und wie es aussieht sind die sätze nicht konform. wenn man "JETZT" einen überprüfungsantrag stellt werden die evtl. leistungen max. 5 jahre zurückerstattet.

wenn man damit wartet bis das urteil gefällt ist bekommt man nur die nächste zeit höhere leistungen.

und so wie es momentan aussieht fällt dieses urteil positiv aus, einmal wird wahrscheinlich das kindergeld ganz oder teilweise angerechnet und zweitens entgegen anderer meinungen bekommen auch erwachsene mehr geld.

stellt euch mal vor wenn nur das kindergeld nachgezahlt werden müßte, pro kind 150 € im monat und das fünf jahre rückwirkend und anrechnungsfrei.

den mustervordruck gibts hier.
http://www.ls650.eu/Downloads/Bescheid.zip

nicht das ihr jetzt auf die idee kommt ich hätte meine firma nicht angemeldet und bekäme ALG2, ich bin gerade dabei für meinen sohn der in einer leiharbeitsfirma arbeitet und nur geringverdiener ist das ihm zustehende einzufordern.