Zitat Zitat von blue-thumper Beitrag anzeigen
heute hab ich einen kumpel getroffen der wurde vor einem halben jahr von der polizei angehalten, allgemeine fahrzeugkontrolle.

er hatte das nummernschild schräger als erlaubt am motorrad angebracht, es gab eine anzeige wegen kennzeichenmissbrauch.

jetzt war die gerichtsverhandlung, 1200,00 € geldstrafe und 6 punkte in flensburg.
Nabend,

wieviel war eigentlich "schräger als erlaubt".

Ich sehe immer wieder die Jungs der Streetfighterfraktion mit nahezu waagerecht liegenden Schildern.
Daß das Mecker gibt, ist klar, oder?
Und das Kennzeichen läßt sich aufgrund seiner Eigenschaft als "Urkunde" halt leider hervorragend zu einer vorsätzlichen Straftat ausbauen.

Grüße
Jürgen