Ich weiß nicht ob ich in diesem Bereich mit diesem Thema richtig bin, ich probiers einfach mal.
war heute mit der kleinen vom Frauchen beim Tüv.
ich hatte Unterlagen dabei von der VV vom Ashran.
Meine Frage war: Sind sie ein aas?
Antwort : Ja!
Ich also meine Fragen rausgehauen.
Ist das in Bayern auch möglich, sowas einzutragen und kann ich den Heckfender noch weiter kürzen?
Antwort: Heckfender kürzen ist kein Problem, da mittlerweile das EG-Recht(nachdem eine hintere Radabdeckung gar nicht vorgeschrieben ist)angewendet wird.
Fußrastenanlage eintragen sollte bei sauberer Ausführung und Vorlage der vorhandenen Zeichnungen und des Materialgutachtens auch kein Problem sein.

Er darf das allerdings nicht. das müßte ein Kollege machen der dafür befugt ist!

Es gibt also bei den aas noch Unterschiede, hab ich vorher auch nicht gewußt und ist vielleicht für diejenigen die das auch nicht wissen interessant.

Also lieber einmal mehr nachfragen!