... wenn ich einen Auspuff mit ABE habe, der auch eine Nummer eingestanzt hat. Muß ich dann unbedingt die ABE-Papiere haben und mitführen?
Gruß
Stephan
... wenn ich einen Auspuff mit ABE habe, der auch eine Nummer eingestanzt hat. Muß ich dann unbedingt die ABE-Papiere haben und mitführen?
Gruß
Stephan
kurz und schmerzlos: NÖ!
aber
besser is das.
Da kannst mistrauische Udels gleich wat zeigen.
Die wissen ja nicht, ob der Auspuff auch für dein Model zugelassen ist.
Also kann sein das das nicht stimmt aber ich glaube:
entweder das Teil ist eingetragen
oder du musst die Papiere dabei haben
So hatte ich das mal verstanden
Scheiss Papierkram.....
Gruss
Thorsten
Jo.
Wenn eine e-Nummer dran ist braucht man die Papiere glaube ich nicht. Aber wenn die Polizisten wollen, muß man das Nachreichen oder Vorführen, wenn man pech hat.
Und mit Papiere kann man die Diskussion gleich abhaken, weil man nachweisen kann, das der Auspuff auch für das Model passt.
Sehr kontrovers. Danke. Da werde ich wohl direkt beim TÜV anfragen müssen.
Thor hat recht: Scheiß Papierkram!
Ne E Nummer und ne ABE (inclusive der darin genannten Nummer im Pott eingestanzt) sind aber ein verschiedenes Paar Schuhe.
Von E Nummer war nicht die Rede.
Wenn E nummer, dann musste nix dabei haben.
Kannst mal den Tuev Onkel fragen, der wird mir Recht geben.
Gruss
Thorsten
Stop! E-Nummer bedeutet nicht gleich Freihfahrtsschein.:huh:
Es gibt z.B. den Universal-Millerendtopf, der ist für fast alle Moppeds zugelassen. Nur nicht für die eLSe! Der hat aber eine schöne Nummer mit nem "e" drauf. Wenn der nette Freund und Helfer darauf besteht, das du beweisen musst, das die Nummer auch für die eLSe gilt, musst du das machen.
Du kannst ja nicht einfach einen Auspuff z.B. von ner MZ nehmen ud dran machen. Obwohl der eine e-Nummer hat.
Ich lass mich aber gern eines besseren belehren.
Gruss Heiko!
Nach §19 Stvzo muß man mit der ABE zum TÜV und den ordnungsgemäßen Einbau bestätigen lassen. Dieses Papier muß dann mitgeführt werden, oder man läßt das Teil mit dieser TÜV-Bescheinigung in die Papiere eintragen. Gilt sowohl für ABE als auch für EG ABE.
Hier der passende Link:
http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/__19.html
Maßgebend sind dabei (3) und (4).
Auskunft des Händlers: Beweispflichtig ist der Bulle. E-Nummer genügt, ohne Papierkram.
Gruß Harald