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Thema: Welcher Kennzeichenhalter mit abe

  1. #51
    Administrator Avatar von Hoschi
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    Das ist interessant zu lesen, wusste ich noch nicht.
    Aber mit dem seitlichem Kennzeichenhalter hat das jetzt nicht direkt zu tun?
    Der ist immer noch Eintragungsfrei, wenn die Maße eingehalten werden.
    Ordnungsgemäße und sichere Befestigung setze ich jetzt mal voraus.

    Ich hab meinen aber - Da ich eh ne Vollabnahme hatte - eintragen lassen.
    Gruß
    Ralph

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  2. #52
    Neu hier Avatar von Kannsonichtarbeiten
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    Ich habe online eine Anfrage an unseren TÜV gestellt. Gestern kam der Rückruf per Telefon. Ein sehr netter Mitarbeiter hat mir für meinen Fall folgendes erklärt:

    - Reifenbindung austragen und Reifengröße für den Hinterreifen eintragen:

    Stellt kein Problem dar. Der TÜV schaut selbst, ob der neue Hinterreifen (140/90) bereits von Suzuki freigegeben ist. Wenn ja, erfolgt die Genehmigung vom TÜV direkt und ich kann alles bei der Zulassungsstelle umtragen lassen (neuer Brief, neue Zulassung). Damit ist eine neue Betriebserlaubnis erteilt. Ist der Reifen nicht von Suzuki freigegeben, erfolgt eine Begutachtung und Probefahrt durch den Prüfer. Dabei wird kontrolliert, ob der Reifen frei rundläuft, ohne irgendwo zu schleifen und ob der Geschwindigkeitsmesser noch in der Toleranz liegt. Wenn ja, alles klar, wenn nein muss der Tacho angepasst werden. Wie das geht, konnte mir der Mitarbeiter nicht sagen. Im schlimmsten Fall müsste ein neuer Tacho rein.

    - Seitlicher Kennzeichenhalter:

    Mit ABE (z.B. Genscher V2): Kein Problem, die Genehmigung wird sofort erteilt, Eintragungspflicht besteht keine, kann aber gemacht werden.
    Ohne ABE oder sonstiges Zertifikat: Das Teil anbauen und zum TÜV fahren. Hier wird die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben (Neigungswinkel, Verdrehschutz, Kennzeichenbeleuchtung, Abweiser, Material) geprüft. Wenn alles passt, wird das Teil genehmigt, muss aber zwingend eingetragen werden. Von einer Nummer o.ä. hat er jetzt nichts gesagt, aber zur Zuordnung (durch z.B. die Rennleitung 😊) wäre das schon hilfreich.

    Ich bestelle jetzt das Teil und mache dann, wenn die eLSe wieder läuft und angemeldet ist, einen Termin beim TÜV. Vorher schicke ich eine Mail mit meinen Anliegen und Fotos vom Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung 1), dem Typenschild der Maschine und dem seitlichen Kennzeichenhalter (einfach aus dem Internet) an eine E-Mail-Adresse, die der Mitarbeiter mir mitgeteilt hat. Dabei beziehe ich mich auf das Telefonat mit ihm, dann weiß der TÜV schon vorab, was auf ihn zukommt und es geht vielleicht schneller.

    Ich berichte weiter
    Gruß Ralf


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  3. #53
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    Moin moin,Es gab von Suzuki eine Freigabe für dem 140/90-15, insofern könntest du da was beibringen. Tachoanpqssung wäre damit auch hinfällig. Für die Freizügigkeit schauen die eigentlich nach der Hüllkurve, ob da genug Platz ist. Probefahrt ist m. E. Quatsch und kostet nur Geld. Die LS fährt 140, da ist ein S Reifen mit 160 schon satt drin, die meisten Reifen am Markt sind eh H Reifen, also bis 210.Gruß Jogi

  4. #54
    Neu hier Avatar von Kannsonichtarbeiten
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    Dank dir Jogi, hab gerade in den Kaufunterlagen ein Datenblatt aus dem KBA-Archiv für den Bridgestone 110/90 G523 (vorne) und den Bridgestone 140/90 G524 (hinten) gefunden. Die sind also schonmal erlaubt. Nachsehen hilft manchmal 😄. Ich habe jetzt vorne und hinten jeweils den Bridgestone EXEDRA (H-Kennung) in den o.a. Größen drauf, da sollte es keine Probleme geben. Aber ich werde die Sache trotzdem beim TÜV ansprechen, wenn ich den seitlichen Kennzeichenhalter abnehmen lasse. Ich will halt die Reifenbindung austragen und die Reifengrößen und natürlich auch den seitlichen Kennzeichenhalter explizit eintragen lassen, bei dem ist es sogar ein MUSS, weil er keine ABE hat.👋
    Gruß Ralf


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  5. #55
    Savage-IG Mitglied Avatar von Baba
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    Kannsonichtarbeiten die Tage festgestellt im Viragoforum gehts im Moment bei einigen auch um den seitlichen Kennzeichenhalter, hab den Text mal geklaut und freundlicherweise dort mal reingestellt. Da geht die Diskussion auch hin und her.

  6. #56
    Neu hier Avatar von Kannsonichtarbeiten
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    Hallo Baba,

    danke für deine Info. Ja, da herrscht im Augenblick "etwas" Verwirrung durch die neuen Regelungen. Verteilen des Textes auch in andere Foren ist durchaus erwünscht. Ich sehe es so: Alle Hersteller von u.a. seitlichen Kennzeichenhaltern müssen künftig ihre Ware beim KBA (Kraftfahrtbundesamt) prüfen und sich ein Zertifikat TTG (Teile-Typ-Genehmigung) ausstellen lassen. Diese Kosten werden natürlich auf die Ware beim Verkauf draufgeschlagen, dafür wird's für Kunde und TÜV einfacher. 😎
    Gruß Ralf


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  7. #57
    Administrator Avatar von Hoschi
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    Danke für die Info, das war mir neu.
    Früher wars entspannter.
    Gruß
    Ralph

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  8. #58
    Neu hier Avatar von Kannsonichtarbeiten
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    Cool

    Dat isser nu geworden.

    Ja, ich weiß, die Achse, die Mutter. Im betreffenden Bild war die Achse noch nicht angezogen, aber ich werde auch eine Mutter mit niedriger Bauhöhe verwenden, evtl. die Scheibe weglassen bzw. die vorhandene Mutter "anpassen". 😊

    Achso ja, er hat natürlich keinerlei ABE bzw. Teilegutachten. Man darf gespannt sein, was der liebe TÜV dazu meint, außer, dass er Geld von mir will. 🤣
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    Gruß Ralf


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  9. #59
    Savage-IG Mitglied Avatar von hmt
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    Kannst doch eine schmälere Mutter nehmen. Wenn ich mir jetzt dein Heck anschaue frage ich mich allerdings warum das Kennzeichen nicht direckt unter den Fender kommt? Dass man den schmalen Reifen besser sieht kann es ja nicht sein.
    Gruss JOE

    LOUD PIPES SAVES LIVES

  10. #60
    Administrator Avatar von Hoschi
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    Alternativ kann man die Hinterradachse von der Intruder verwenden.
    Die sollte auch passen.
    Wegen der fehlenden ABE würde ich mir keinen Kopf machen, hatte ich auch nicht und es war so ein Billigteil aus der Bucht.
    Gruß
    Ralph

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