Wenn der Käufer dem Verkäufer es nachweisen kann dass er von dem Schaden wusste, muss er die Kiste natürlich zurück nehmen. Und da es ja ein Schadengutachten gibt ist Unfallsache ja Ordnungsgemäß abgelaufen, und vielleicht taucht in dem Gutachten ja auch der Name von deinem Verkäufer auf, oder der frühere Besitzer bestätigt dir das er es mitgeteilt hatte, dann würde der Verkäufer sicherlich schlechte Karten haben.