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Thema: Neue Reifen - Verwirrung mit Gesetzeslage

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Savage-IG Mitglied
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    Hallo Distel, willkommen zurück. (Du hast mal vor vielen Jahren bei mir eine Distanzhülse für das Hinterrad/Hinterachse abgeholt)

    Seit dem 01.01.2020 gibt es grundlegende Änderungen hinsichtlich der Freigaben von Reifen sofern diese nicht explizit in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind. Für Reifen mit einem Herstellungsdatum nach 2019 ist die bisherige Herstellerbescheinigung bei anderer Reifengröße nicht mehr gültig. Bei der LS 650 betrifft das dann im Regelfall den hinteren Reifen, da hier ja nur noch die Größe 140/90/15 lieferbar ist. In den Fahrzeugpapieren ist aber im Regelfall ein 140/80/15 eingetragen.

    Dieses hat zur Folge, dass bei neuen Reifen (ab Herstellungsdatum 2020) eine "Änderungsabnahme" oder auch wesentlich preisgünstiger eine "Anbauabnahme" erforderlich ist, sofern der/die Reifenkombination nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist.

    Ich habe in Bochum und den umliegenden Nachbarstädten fast zwei Jahre nach einem Prüfer gesucht, der mir eine entsprechende Abnahme durchführt. Nach vorheriger Rücksprache mit der Prüfstelle habe ich mich dann für neue "Bridgestone EXEDRA MAX ..." Reifen entschieden, da Bridgestone hierfür ein Gutachten beim TÜV NORD in Essen hat erstellen lassen (siehe Anlage).

    Damit war dann Anfang Juni diesen Jahres eine Änderungsabnahme (§19 e) bei meiner LS 650 kein Problem (Kosten von 42,00 Euro).

    Anschrift der Prüfstelle in Bochum und den Namen des Prüfers lasse ich dir, sofern gewünscht, gerne per P.N. zukommen.

    Viele Grüße Theo
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  2. #2
    Moderator Avatar von der-wirre-Irre
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    Ich hab mir den versicherungstechnischen Teil verkniffen, weil die meisten garnicht so weit denken.
    Aber wenn es dann so weit ist, werden auch diese Leute es verstehen.
    Gibt Dinge, die kann man nicht erklären.



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