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Das is der einzige AAS in unsrem Landkreis.....
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da haste Recht Tom:top:
das ist mal wieder ein gutes Beispiel für einen Paragraphen Fuzzi, entweder er ist neu,stur oder kann keine Biker leiden:angry:
es besteht immer ein Ermessensspielraum:top:
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Savage-IG Mitglied
Ich würde noch mal mit dem Prüfer sprechen, denn ich denke die 70 sollte 21 heißen
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Mir wärs ja scheiß egal wenn ich wenigstens wüste was da wieder mit der Sondergenemigung auf mich zu kommt... Und n Fuffi wär mir auch egal der machts jetz auch nich mehr aus. Das kann doch nicht so schwer sein...
Im §21 gutachten steht sogar explizit nochmal der verweis auf die Sondergenehmigung na §70. Wie auf den bildern zu sehen....
Ich könnt kotzen....
Geändert von lucy (12.03.2015 um 22:42 Uhr)
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ich habs gelesen.... kannst du nicht noch mal mit dem Prüfer reden??? wie ist der drauf?
äähmmmm....... und wenn ich mich nicht ganz verlesen habe bei §70 muss man die Außnahmegenehmigung
nach ner bestimmten Zeit wieder erneuern:angry:
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Ich halte ihn eigentlich schon für kompetent. Aber in wie weit er sich zu ner änderung breitschlagen lässt weis ich leider nicht. Was die genemigung angeht hab ich mich grad durch n Ami import forum gelesen die haben auch eben solche genemigungen für rote blinker/ fehelende leuchtweitenregulierung oder dergleichen diese scheint es aber unbeschränkt sogar über einen halterwechsel hinaus zu gelten.
Ich denke ich warte noch bis morgen mittag bis die anrufen sonnst werd ich auch nochmal beim tüv vorstellig die werden ja auch wissen wo ich die genemigung her bekomme wenn die schon ein solches gutachten ausstellen.
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ich hoffe du bekommst noch alles hin, auch ohne große zusätzliche kosten.
drück dir die daumen,damit du bald cruisen kannst..... viel glück
gruß Piefke
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Danke ich hoffe auch, mir brennts unter den nägeln die kiste endlich richtig zu erleben und der community wollt ich sie auch noch im fertigen zustand Präsentieren. Hatte dieses Wochenende angepeilt naja dann eben das nächste... Ich werd aufjedenfall weiter berichten über welche art von hürde man alles stolpern kann bei solch einem Projekt;)
Danke euch.
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Moderator
hoi counting,
du hast ja nur ein gutachten FÜR eine ausnahmegenehmigung
im prinzip musst du das gutachten jetzt offiziel beglaubigen/bestätigen lassen, denk ich mal
zumindest hab ich es so verstanden
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Moin Moin,
der Prüfer hat grundsätzlich korrekt gehandelt. Gemäß §54 dürfen hintere Blinker nicht an beweglichen Fahrzeugteilen befestigt werden. Soweit ich weiß gilt der Rahmen als festes Teil, somit ist die Schwinge und damit auch der mitschwingende Kotflügel gegenüber dem Rahmen beweglich. Formal also alles korrekt gemacht, und seinen Job wegen einem Umbau wird der Prüfer nicht aufs Spiel setzen.
Nun rein praktisch, wenn Du eh zum Prüfer fährst, frag in mal ob er in die ABE von der Harley Rocker schaun könnte, die hat die Blinker auch am mitschwingenden Heckfender montiert. Ggf. ist das aber nach EG-Zulassung wieder erlaubt da die Harley vermutlich nach EG zugelassen wurde. Wenn er auf den §70 besteht musst Du den entsprechenden Weg über die Landesbehörde etc gehn.
Eigentlich kannste froh sein, wenn der Prüfer so korrekt ist, dann sind die Eintragungen auch wasserdicht. Stell dir mal vor es passiert was und dein Eintrag verstößt gegen geltende Gesetze, was dann?
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_70.php
Gruß
Jogi
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