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Thema: Paragraph 70 StVO....

Hybrid-Darstellung

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  1. #1

  2. #2
    Counting
    Gast
    Die erste Woche des Wartens ist vorbei und es hat sich noch nichts bewegt...
    Auf nachfrage hiess es nur: Wir Melden uns bei Ihnen...

  3. #3
    Savage-IG Mitglied Avatar von Hodl
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    Zitat Zitat von Counting Beitrag anzeigen
    Das wäre übrigens das corpus delicti
    Da haste dir aber ein feines "Corpus Delicti" gebastelt schick schick :top:

    Und Daumen gedrückt das du bald fahren kannst !!!

    gruß Hodl
    Nüchtern betrachtet ist betrunken besser !

    P.O.G. Renegade

  4. #4
    Counting
    Gast
    Danke Hodl. Momentan isses halt nur n deckorations objekt fürn vorgarten:)

    @Loki: es ist halt leider viel Ermessensspielraum dabei sowohl beim tüv als auch bei der Zulassung. Zumal es ja auch wieder von bundesland zu Bundesland verschieden ist wer diese ominöse Sondergenemigung erteilen darf. Hin zu kommt noch die Zeitliche beschränkung dur den Paragraphen das heist das spielchen wiederholt sich alle jubel jahre....

    Ich finds halt schade das bei solchen Banalitäten so ein aufwand betrieben wird. N bekannter von mir hat sich ne XS 650 gekauft die nicht mal amaturen hat der muss zum blinken zwischen heißen auspuff und vergaser greifen um dort einen mikroschalter zu betätigen Hat aber tüv ohne einschränkungen bestanden. Und bei dieser vorschrift die vermutlich ursprünglich für Lkw oder pritschen gedacht war wird gleich eine Staats Affäre draus.

    Kein wunder das soviel geld in der Verwaltung verbrannt wird. Da hätt ich lieber dort gespendet wos notwendig wäre.

  5. #5
    Counting
    Gast
    @Loki: es scheint so als wäre es bis 1990 noch erlaubt gewesen beleuchtung an beweglichen teilen zu befestigen.
    Also wenn die Trude älter ist wirds wohl legitim sein.

  6. #6
    Counting
    Gast
    Ah ok. Naja dann hoff ich das ich auch bald die Genehmigung in Händen halten darf. Zumindest ist ja doch nich so der einzelfall.

  7. #7
    Moderator Avatar von der-wirre-Irre
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    Zitat Zitat von Counting Beitrag anzeigen
    Ah ok. Naja dann hoff ich das ich auch bald die Genehmigung in Händen halten darf. Zumindest ist ja doch nich so der einzelfall.
    Na hoffentlich hast du diese Marathon bald hinter dir. Da kriegt man ja Albträume, ...:angry:
    Gibt Dinge, die kann man nicht erklären.



  8. #8
    Moderator Avatar von der-wirre-Irre
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    Westpolen
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    5.530
    Na Gott sei Dank!!!
    Auch wenn der vermutlich nix damit zu schaffen hat.

    Dann bleibt ja nüschd anderes als:

    Glückwunsch, rauf auf die Kiste und allzeit gute Fahrt!!!
    Gibt Dinge, die kann man nicht erklären.



  9. #9
    Savage-IG Mitglied Avatar von sticht
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    also am mitschwinger die lampe zu befestigen war auch 2013 noch überhaut kein streß , das rücklicht vom wilden ding wurde ohne jede beanstandung von einem aas problemlos ( um nicht zu sagen kommentarlos ! ) eingetragen ! allerdings im saarland , da sind wir ganz entspannt !2013-03-16_12-36-25_702.jpg
    Geändert von sticht (21.03.2015 um 10:13 Uhr)

  10. #10
    Counting
    Gast
    Der ganze umbau hat meinem prüfer auch insgesamt selbst gut gefallen. Zitat: "Na das schaut doch souverän aus" aber leider macht er seinen dienst eben nach Vorschrift. Was ich auch irgendwo verstehen kann.

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