Moin Lothar, öffne dein eigenes Forum, dann kannst du dich an Artikel 5 des Grundgesetzes halten. Sonst kannst du dich an die hier akzeptierte "Obrigkeit" gewöhnen ohne bei jeder Gelegenheit klar zustellen das du wortgewandt bist. Das ham wa schon gemerkt.

Gruß Jan