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Thema: Drosselung entfernen, eintragen lassen, Kosten?

  1. #31
    2. Administrator Avatar von cilex
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    im Auftrag der Grünen bezweifle ich mal stark.

  2. #32
    In Dankbarkeit und Erinnerung Avatar von blue-thumper
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    Zitat Zitat von Beachcruiser Beitrag anzeigen
    also ich sehe das wie der lutz - alleine die versicherung zu informieren, kann nicht genügen.

    in meinem unmittelbaren bekanntenkreis war schon mal der fall, dass der motor von der dekra im auftrag der "grünen" unter die lupe genommen wurde...

    dann ist die ka....am dampfen
    naja die grünen sind ja nicht mehr in der regierung.:biggrin:

    spass beiseite, einen motor unter die lupe nehmen???
    solche massnahmen gibt es z.b. bei fahrzeugen die schneller fahren als sie dürfen, roller, leistungsbeschränkung wegen führerscheinklassen usw.
    als beispiel eine yamaha 600 die auf 34 (48) ps gedrosselt ist wird mit 210 angehalten, da wird die polizei mißtrauisch und lässt das motorrad als beweissicherung begutachten.
    eine else die anstatt 137 km/h 140 fährt wird da eher nicht begutachtet, was jetzt aber nicht als aufforderung zu irgendwas sein soll.
    dann wird hier immer versicherungsrecht und verkehrsrecht durcheinandergewürfelt, sind aber zwei paar schuhe darüber wurde hier im forum aber schon genug geschrieben.

    ich entdrossele öfters motorräder und roller und lasse dies bei unserem TÜV eintragen, es ist ein himmelweiter unterschied ob eine drosselung eingebaut oder entfernt wird.
    bei einer drosselung benötige ich immer gutachten vom hersteller über teile und deren auswirkung, beim entdrosseln benötige ich nichts davon.
    eine entdrosselung auf die leistungsobergrenze des motorrades macht im allgemeinen wenig probleme wenn dazu nur eine gasschieberbegrenzung entfernt werden muß, mein tüvprüfer macht da auch keinen unterschied zwischen NP41A und NP41B modellen wenn man es vernünftig erklärt.
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  3. #33
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    Moin Moin,

    Differenz zwischen 20 und 23 kW ist nicht 137 zu 140 km/h sondern 130 zu 140 km/h.

    Gruß

    Jogi

  4. #34
    In Dankbarkeit und Erinnerung Avatar von blue-thumper
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    mir ging es jetzt nicht um haarspaltereien zwischen 3 und 10 km/h sondern um das gesamte, jeder der die else fährt darf diese auch fahren wenn sie 140 läuft da es die 27 ps regelung schon lange nicht mehr gibt.
    also sollte ein entfernen der drosselung nicht mehr das große problem sein so wie es früher war als die 27 ps noch relevant waren. ein guter tüv-ing. macht das auch.
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  5. #35
    Savage-IG Mitglied Avatar von dest4b
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    Also ich war heute mal beim TÜV und hab mal gefragt wegen meiner NP41A und dort die Auspuff 5mm unterlegscheibe austragen zu lassen.
    Der sagte so nö. Weil er ja nicht wieß wieviel KW das dann hätte. Nur was mach ich zb wenn mein Auspuff kaputt wäre ? Abgesehen davon das ich da keine scheibe sehen kann am Ausgang des Endschalldämpfers.

    Habe eben mal mit Suzi telefoniert der sagte Vergleich A zu B für mein Modell wie da auf seite 1 beschrieben 99 euro.
    Hach. was mach ich denn da nur. :( HIlft das dann beim TÜV ?

  6. #36
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    Was meinst du den mit 5mm Unterlegscheibe?

    Gruss
    Gerhard
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  7. #37
    Savage-IG Mitglied Avatar von dest4b
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    Bei mir im schein steht drosselung mit unterlegscheibe 5mm innendurchmesser am Endtopf ausgang.. Ist aber nix zu sehn davon.
    Das dürfte ganz schön pfeifen ;)

  8. #38
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    Von sowas hab ich die letzten 11 Jahre hier noch nix gelesen.
    Kann ich mir garnicht vorstellen was das sein könnte.
    Wenn das so in deinem Schein steht müsste der Tüver dir ja zeigen können was das ist.

    Gruss
    Gerhard
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  9. #39
    Savage-IG Mitglied Avatar von dest4b
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    genauer wortlaut:

    M.AUSGANG DES ENDSCHALDÄMPFERS SCHEIBE MIT 5MM INNENDURCHMESSER EINGESCHWEISST

  10. #40
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    Mach doch mal ein Foto vom Auspuffende.
    Wofür mag das M. stehen? Mitte Ausgang?

    Wofür sollte jemand so eine Scheibe überhaupt einbauen und eintragen?
    Sicher nicht als Drosselung.

    Gruss
    Gerhard
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