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Thema: Drosselung entfernen, eintragen lassen, Kosten?

  1. #1
    fazzo
    Gast

    Drosselung entfernen, eintragen lassen, Kosten?

    Hallo,

    ich hab ne Savage Bj. 89, 30.000km. Im Fahrzeugschein steht drin, dass die Kiste übern Vergasserdeckel gedrosselt ist. Hat also 20kw eingetragen.

    Wie ich schon gelesen habe, ist das entdrosseln ein Kinderspiel, sofern man die Schrauben vom Deckel gut aufbekommt. Irgendwie muss da ein Plastikteil entfernt werden, damit der Schieber ganz aufgeht.

    Mein Fraaage, nun: Was kostet mich die Eintragung vom TÜV? Ich muss dann ja nochmal zur Zulassungstelle und neue Papiere ausstellen lassen, das würde ja auch nochmal was kosten.

    Ein Kumpel meinte 50 Euro TÜV und ca. 60 Euro Zulassungsstelle. Ist das ne korrekte Hausnummer?

    Grüße,
    Andreas

  2. #2
    Savage-IG Mitglied
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    Moin Moin,

    von Suzuki gibt es eine Bescheinigung für die Leistungsänderung, damit zum TÜV, normalerweise sollten die nicht mehr als eine einfache Eintragung (rund 20-30 Euro) kosten, bei der Zulassungstelle wird ein neuer Schein ausgestellt, sollte so um die 10-15 Euro kosten. Dann noch die Versicherung informieren, ggf. ist hier auch noch eine Prämienerhöhung nötig, sollte aber eher im Rahmen bleiben.

    gruß

    Jogi

  3. #3
    Administrator Avatar von Sigi
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    Hi Jogi, muss man sich die Bescheinigung beim Händler ausstellen lassen, oder gibt's die irgendwo öffentlich als Dokument?

  4. #4
    Savage-IG Mitglied
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    Moin Moin,

    das Dokument gab es früher mal als Freigabe bei Suzuki. Manche Läden mauern da, ich hatte es mir damals (ca 1996) bei Suzuki besorgt als Grundlage für den TÜV. Ob es das auch irgendwo im netzt gibt weiß ich nicht, ggf. wird es heute nur Fahrgestellbezogen ausgestellt, manche TÜVs wollen eventuell auch eine Unterschrift von einem Suzukihändler, hier muss man mal nachfragen. Betrifft eh nur die alten Kisten, die neuen haben ja alle 31 PS.

    Gruß

    Jogi

  5. #5
    fazzo
    Gast
    Super, danke für die Antwort. Da fahr ich einfach mal zu meinem Suzuki Händler und frag mal nach. Ansonsten kontaktiere ich Suzuki mal direkt.

  6. #6
    Administrator Avatar von Sigi
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    Prima, Danke auch!

  7. #7
    Savage-IG Mitglied
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    Bei mir wars ohne "Suzuki-Schriebs" bei meiner 86er ganz easy beim entdrosseln. Ich hab mein Schein von meiner 2. eLSe (98er) mit genommen und mein aaS hatte die Daten dann übernommen. Hat mich 60,- für ne reguläre HU und weitere 30,- fürs entdrosseln, Einzelsitz, Vorlverlegte u. Lenkereintragung gekostet. Zulassungsstelle steht bei mir noch aus.

    Gruß Ralle

  8. #8
    fazzo
    Gast
    Hier die Antwort von Suzuki:


    Sehr geehrter Herr xxx,

    vielen Dank für Ihre weitere Nachricht und die Fz-Ident-Nr.

    Ihr Fahrzeug wurde nicht durch unsere Firma importiert, es handelt sich also um einen so genannten Grau- oder Parallelimport. Näheres dazu finden Sie hier.

    Das existierende Teilegutachten ist also für Ihre Maschine leider nicht gültig. Auf Grund der Vielfalt der weltweit existierenden unterschiedlichen Spezifikationen (Fahrzeugtypen und modelljahrspezifische Varianten) von SUZUKI Krafträdern sind uns die technischen Unterschiede zwischen deutschen und ausländischen Ausführungen im Einzelnen nicht in jedem Fall bekannt.

    Eine Bestätigung, dass Ihr Fahrzeug mit der deutschen Spezifikation identisch ist, kann deshalb nicht ausgestellt werden.

    Sofern verfügbar können wir hier vorliegende technische Unterlagen Ihres Modells mit der deutschen Spezifikation vergleichen und Ihnen eine entsprechende Information bzw.
    ein Vergleichsdatenblatt zusenden.

    Die Voraussetzungen dafür sind wie folgt:

    - Vorlage einer Kopie Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I oder II. Diese bitten wir über einen SUZUKI Vertragshändler mit dem entsprechenden Auftrag per e-mail an
    coc2@suzuki.de oder per Fax an 06251/5700-145 einzusenden.

    - Bezahlung der entsprechenden Gebühr. Diese beträgt derzeit 99.- € (unverbindliche Preisempfehlung). Die Abwicklung muss aus verwaltungstechnischen Gründen über
    einen SUZUKI Vertragshändler in Deutschland erfolgen.

    Die Information stellt keine Freigabe dar, sondern ist als Arbeitsgrundlage für eine Prüfung nach §21 StVZO durch die technische Überwachung (TÜV bzw. DEKRA) zu
    verstehen bei der Prüfung von Leistungsumrüstungen, Auspuffanlagen, Reifen und anderen nicht-originalen Bauteilen/Zubehör mit Teilegutachten / ABE für den deutschen
    Fz-Typ mit ABE.

    Die Gebühr wird zurückerstattet, wenn mangels Vergleichsdaten oder aus anderen Gründen eine Vergleichsinfo nicht erstellt werden kann.

    Mit freundlichen Grüßen
    SUZUKI INTERNATIONAL EUROPE GMBH


    Ganz schöner Aufwand für ein paar PS mehr. :(

  9. #9
    Savage-IG Mitglied Avatar von rudiwolfen
    Registriert seit
    26.07.2004
    Ort
    06766 Wolfen
    Beiträge
    3.188
    Hallo,
    schau doch erst mal in den Vergaser. Da ist mit Sicherheit keine Drossel mehr drin. Damit hat sich dann alles erledigt.
    Da schaut kein TÜV nach, ob das Teil noch drin ist. Mach Dich nicht heiß.
    In meiner Zulassung steht auch "mit Leistungsbeschränkung". Leistung 23 kW bei 5400 1/min. Das hat wohl was mit den damaligen Führerscheinklassen zu tun.
    Gruß
    Rudi

  10. #10
    Savage-IG Mitglied Avatar von Martini
    Registriert seit
    12.03.2012
    Beiträge
    462
    gibts ne bildansicht von besagtem Teil im Vergaser ?
    und wo es sitzt?

    we nachschauen sollte ma wissen woach denn überhaupt.

    gruß
    martin

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