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Thema: Mal wieder die Arschkarte gezogen!

  1. #11
    Savage-IG Mitglied Avatar von Bombero
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    Exakt! Deshalb dürfen die mich auch nochmal anschreiben.
    Ist dann dieselbe Summe als wenn ich mich jetzt schriftlich äussere.
    Ich hab's abgehakt.
    Gruß, Manni. ( Benzin Somelier + Motoröl Barista )

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  2. #12
    Savage-IG Mitglied Avatar von TheCrow
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    Zitat Zitat von savageridingdaddy Beitrag anzeigen
    Auch wenn es dem persönlichem Empfinden widerspricht, es ist meistens sinnvoll die A*backen zusammenzukeifen und zu zahlen. Ich hatte mich auch mal auf eine Diskussion und Widerspruch eingelassen... Ende vom Lied: statt 25,- € wurden es 70,-€ und es war egal was ich im Widerspruch angab Grüße, rob
    Nö! Nach dem Widerspruch (so er denn tatsächlich begründet ist) folgt der Einspruch gegen das Bußgeld. Dann hilft die Bußgeldbehörde entweder ab, oder gibt es an die Staatsanwaltschaft ab. DORT schaut dann zum ersten mal jemand den Fall an und beschäftigt sich mit den genannten Gegenargumenten - davon läuft alles nach Schema "f" - heutzutage mit "KI".
    Letzte Woche ist ein Kumpel vor Gericht gewesen, weil sie ihm ein Speedticket (50 statt angeblich 30) aufgedrückt hatten, das Problem war, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung 30 am Messort gar nicht galt.
    Ich selbst hatte mal ein Parkticket, dass jeder Rechtsgrundlage entbehrte - jedenfalls wurde die falsche genannt. Selbes Spiel - selbes Ergebnis: erst auf der Ebene Staatsanwaltschaft/Amtsgericht hat sich jemand den konkreten Sachverhalt angesehen und das Verfahren schließlich eingestellt.
    Im vorliegenden Fall heißt das: entweder man erzählt einen stichhaltigen Alternativsachverhalt (z.B.: Panne/Notruf) und hält das Verfahren bis zum Ende durch - (wobei der "Zeuge" nicht weiter anonym bleiben kann...) ODER man kneift und zahlt das Ticket... Ich halte BEIDES nicht für verwerflich!
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  3. #13
    Savage-IG Mitglied Avatar von Bombero
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    @Krähe
    Interessante Sichtweise. Ich hatte mir die Begründung der Verwarnung natürlich gründlich
    durchgelesen und dazu im WEB mal schlau gemacht. Bei dieser Art der Verwarnung
    scheinen die Behörden wohl auf ein bewährtes Paragraphen-Paket zu setzen. Einer davon
    hat zur Grundlage das ein HALTEN in 2. Reihe länger als 3 Minuten als PARKEN gilt.
    Egal ob mit oder wie in meinem Fall ohne Behinderung von Dritten.
    Nun sind 3 Minuten eine kurze Zeit und da ich a) keinen Fahrtenschreiber im Fahrzeug habe
    und b) ohne Zeugen unterwegs war= schlechte Aussichten!!
    Erschwerend kommt hinzu, dass es auf dieser Einkaufsstrasse immer wieder durch Parker
    in der 2. Reihe (trotz reichhaltiger Parkmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe!) zu Behinderung
    des ÖPNV sprich Strassenbahnen kommt. In dieses "Raster" bin ich durch mein HALTEN
    reingekommen und damit ist der Erfolg eines Widerspruchs gleich Null!
    Sinnlose Kämpfe kämpf ich nicht! Windmühlenflügel sind stärker!! ;-)
    Geändert von Bombero (22.10.2024 um 08:47 Uhr)
    Gruß, Manni. ( Benzin Somelier + Motoröl Barista )

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