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Thema: Neue Reifen - Verwirrung mit Gesetzeslage

  1. #21
    Savage-IG Mitglied Avatar von aestas
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    Tja, das sackige daran ist das ich erst im Juni beim TÜV war und auf die Reifen angesprochen meinte der solange die Dimensionen wie angegeben sind ist alles ok.
    Zur Zulassungsstelle durfte ich auch noch zwei Mal weil der Zulassungsdienst natürlich nicht drauf achtet das alle Eintragungen übernommen werden. Der erste Besuch endete mit einem Eintragungsfehler den die Dame nicht korrigiert bekam da nach einer Änderung das System erstmal blockiert, der zweite Besuch hatte dann noch einen weiteren Tippfehler den die Dame nicht korrigiert bekam weil ....ich hab das dann so gelassen. Jetzt darf ich da wieder hin... Ich kriege Pickel!

  2. #22
    Savage-IG Mitglied Avatar von ssch1704
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    Zitat Zitat von ssch1704 Beitrag anzeigen
    Anhang 29584
    So steht es in meinem Schein.
    Drauf hab ich den Bridgestone
    Vorne E-Max F 100/90-19 57H
    Hinten E-Max R 140/90-15 70H

    Sollte ich die Eintragung im Schein ändern?

    Meine eLSe war mit den E-Max und den Eintragungen im Schein im Mai beim TÜV.
    Keine Mängel und Plakette bis 05.2024 erteilt. Ohne Bescheinigung der Firma Bridgestone.
    Den DOT der Reifen muss ich allerdings erst nachsehen.

  3. #23
    Savage-IG Mitglied Avatar von pahld
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    so ich hab auf meiner Weißen Bridgestone , auf meiner Schwarzen Metzeler und Tina hat Maxis drauf alles ohne Probleme bei Tüv und Rennleitung
    .Dot muss ich nicht nachsehen so alt werden die Reifen bei uns nicht
    Gruß Dieter
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  4. #24
    Savage-IG Mitglied Avatar von deMischel
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    Ich war auch erst im Mai beim TÜV...
    Den hast alles an der eLSe interessiert aber bei den Reifen nur das Profil....(sind aber auch neu, von 2021)
    Geändert von deMischel (07.07.2022 um 22:23 Uhr)
    Grüße aus dem Werratal!

  5. #25
    Savage-IG Mitglied Avatar von TheCrow
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    Ja Theo, da hast Du Recht - bei der eLSe ist man schnell beim wirtschaftlichen Totalschaden...
    Wirklich ekelig wird es - wenn man dem eigentlichen Verursacher des Unfalls "nur" wegen der fehlenden Reifeneintragung Schadensersatz leisten muss, die eigene Versicherung in Vorleistung geht und schließlich bei einem Regress nimmt (siehe AHB)... Dann kostet der Spass auch noch richtig Geld, dass man auch wirklich ausgeben muss.
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  6. #26
    Savage-IG Mitglied Avatar von Hoschi
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    Ist wohl wahr, alleine der letzte Um- bzw Aufbau hat mich knapp 1400 Steine gekostet
    Wenn ich dann denke was ich vorher schon in die Kiste versenkt hab

    Egal, Spaß kostet!!
    Gruß
    Ralph

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  7. #27
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    Hallo Zusammen,

    ich schlage dann mal vor, dass jeder einmal die zu seinen Reifen passende Herstellerbescheinigung liest. Dabei aber immer die zum Produktionsdatum der Reifen gehörende Herstellerbescheinigung und die Eintragung in den jeweiligen Fahrzeugpapieren beachten.

    Da die Herstellerbescheinigung des Reifenherstellers Metzeler(Nr. 24032 / 3 vom 24.09.2020) zum Anfügen zu groß ist zitiere ich diese jetzt einmal in Auszügen für Reifen mit Produktionsdatum ab 01.01.2020. Hier schreibt der Reifenhersteller Metzeler doch klar und eindeutig was bei Montage seiner Reifen auf einer „NP41B“ mit der regulären Typzulassung „E164*“ zu geschehen hat:

    "Wir bestätigen mit dieser Herstellerbescheinigung, dass Einbauanweisungen und Einschränkungen an die Reifengröße gemäß Kapitel 1, Anh. III, der Richtlinie 97/24/EG sowie deren Rechtsnachfolger 168/2013/EU in Verbindung mit 3/2014/EU Anhang XV eingehalten werden. Eine Begutachtung durch eine zugelassene Prüfstelle ist erforderlich. Die angegebene Bereifung stimmt nicht mit der Angabe in der Zulassungsbescheinigung Teil I, der Datenbestätigung, der Übereinstimmungs-Bescheinigung CoC oder der Fahrzeuggenehmigung überein. Bei Montage der Reifen liegt eine Änderung und damit ein Erlöschen der Betriebserlaubnis nach § 19 (2) StVZO vor. Entspricht das Fahrzeug ansonsten dem genehmigten Zustand, ist eine Begutachtung gemäß § 21 auf Grund 19 (2) StVZO möglich und nach Umbau unverzüglich erforderlich."

    Und weiter auf der nächsten Seite dieser Herstellerbescheinigung:

    „Im Verkehrsblatt 15/2019 vom 15.08.2019 wurde die Praxis der Reifenumrüstung an Motorrädern neu festgelegt. Daraus resultiert, dass bestehende Bereifungsempfehlungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen nicht länger als alleiniger Nachweis über eine gefährdungsfreie Montage bei abweichender Dimension oder Bauart herangezogen werden können. Gültig ist die neue Vorgehensweise für Reifen, die nach 31.12.2019 hergestellt wurden, bzw. ab dem 01.01.2025 für alle Reifenumrüstungen.“

    Damit kann dann jeder, der diese Reifen fahren möchte, ein Gutachten erstellen lassen und dann sein Fahrzeug abnehmen lassen. Metzeler liefert das erforderliche Gutachten nämlich nicht mit.

    Für Bridgestone hatte ich ein solches Gutachten vom TÜV-Nord in Essen schon in einem früheren Beitrag angefügt.

    Ob es bei der HU Probleme gibt oder nicht, ist doch immer davon abhängig, ob dem Prüfingenieur bei der Hauptuntersuchung oder auch der Rennleitung bei Verkehrskontrollen überhaupt Unplausibilitäten bzgl. der Reifen oder anderer Dinge auffallen. Der Prüfingenieur hat im Mittel für die Hauptuntersuchung eines Mopeds und der zugehörigen Abgasuntersuchung einschließlich Dokumentation mit Prüfbericht für den Kunden ca. 10 bis 15 Minuten Zeit. Und draußen scharren schon die schon die nächsten Kunden mit ihren Hufen und warten ungeduldig darauf, dass es endlich weiter geht.

    Viele Grüße Theo

  8. #28
    Savage-IG Mitglied Avatar von TheCrow
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    Ich schlage mal vor, dass wir vorhandene Gutachten, Unbedenklichkeitsbescheinigungen etc. für die unterschiedlichen Reifen nach Herstellungsdatum 01.01.2020 (DOT 0020) im Reifenthread sammeln:
    http://www.ls650.eu/community/showth...-Reifenthread)

    Ich meine, für den Conti hätte ich die Freigabe/Unbedenklichkeitsbescheinigung dort bereits eingestellt gehabt.
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  9. #29
    Savage-IG Mitglied
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    Hallo Zusammen.

    Dann füge ich die aktuell gültige Herstellerbescheinigung (Nr. 9945 vom 16.10.2020) erst einmal nur hier an. Vielleicht hat „Krähe“ ja noch was anderes von Conti vorliegen.

    Bevor man auf der Conti-Homepage an diese Herstellerbescheinigung gelangt, muss erst bestätigt werden, dass die geänderten Bedingungen und Voraussetzungen für Reifenfreigaben/Herstellerbescheinigungen/Abnahmen ab 01.01.2020 auch verstanden wurden…

    Ich hatte auch schon in der Vergangenheit mit Conti Korrespondenz geführt und entsprechende lautende Antworten erhalten.

    Damit dürften dann auch alle, die Conti auf der LS 650 fahren vor neuen Herausforderungen stehen… Das Vorliegen und Mitführen einer Herstellerbescheinigung bedeutet ja nicht automatisch „zulässig und alles im grünen Bereich“. Man muss diese Herstellerbescheinigungen schon komplett lesen…

    Conti schreibt in dieser Herstellerbescheinigung klar und eindeutig: „Dient als Begutachtungsgrundlage, Begutachtung ist möglich… unverzüglich erforderlich…

    Gruß Theo
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  10. #30
    Savage-IG Mitglied Avatar von TheCrow
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    Habe mir gerade mal die anderen Herstellerbescheinigungen angesehen... Wer noch das alte Reifenmaß und evtl. sogar eine Reifenbindung eingetragen hat, steht bei ALLEN Herstellern vor dem gleichen Problem!
    Vielen Dank an den Gesetzgeber!
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