Seite 2 von 2 ErsteErste 12
Ergebnis 11 bis 12 von 12

Thema: Soziussitz TÜV gemäss ?

  1. #11
    Savage-IG Mitglied
    Registriert seit
    30.08.2017
    Beiträge
    206
    Zitat Zitat von Sigi Beitrag anzeigen
    Der Halteriemen ist quasi nur eine der möglichen Festhaltevorrichtungen und per se nicht vorgeschrieben, wenn es andere Möglichkeiten gibt, dass sich der Sozius am Motorrad festhalten kann... der Fahrer gilt also nicht als Haltevorrichtung. ;)
    Wenn es andere fest montierte Bügel gibt, braucht man den Riemen nicht. Ziemlich schwammige Geschichte - wie so einiges an Vorschriften. In der Praxis sowieso Käse, wieso sollte sich jemand am Motorrad festhalten, wenn der Fahrer nicht mehr draufsitzt. Aber mit Logik fangen wir da am besten gar nicht erst an.
    So stimmt es, und nicht anders.

    Bei meiner Rennmaschine war am Soziussitz auch ein Halteriemen, glaubt der TÜV etwa, das sich meine Freundin daran festhält wenn wir uns bei 250kmH kleinmachen? TÜV-Blödheit durch und durch, aber Eigenargumente gelten leider nicht, die schauen nur was auf Papier steht und folgen dem Trend der Volksverdummung.

    Habe den Riemen entfernt und eine Haltevorrichtung am Tank montiert, die hat der TÜV auch akzeptiert und stabiler war die allemal, auch bei Vollgas!

  2. #12
    Savage-IG Mitglied Avatar von TheCrow
    Registriert seit
    03.05.2010
    Ort
    Hannover, Nds.
    Beiträge
    2.086
    Was ist eigentlich das Problem?
    Diese Riemchen sind sch...., dass weiß jeder, der Motorrad fährt. Das Gesetz schreibt aber eine Haltevorrichtung vor - und da ist so ein Riemchen die einfachste Lösung.

    Der Prüfer kann das Gesetz nicht ändern, er gehört der Exekutive an. Er kann es auch nicht generell ignorieren - schließlich soll gerade er überprüfen, ob ein Fahrzeug den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Und auch wenn in der Vergangenheit immer mal wieder weggesehen wurde, kommt der Tag, an dem das Wegsehen auffällt und von den Kontroleuren der Kontroleure unterbunden wird...

    Einzige Chance: Gesetz ändern. Dazu braucht man eine im Bundestag (Legislative) vertretene Partei bzw. einen Abgeordneten, der den Antrag stellt. Ob man aber einen Antrag, der da in etwa "Abschaffung von Halteinrichtungen für Beifahrer auf einspurigen Motorfahrzeugen" lauten würde, jemals eine Mehrheit finden würde, darf bezweifelt werden - immerhin klingt das nach weniger Sicherheit für Beifahrer...

    Tut man es nicht, sieht man sich irgendwann mit der Judikative (dem Gericht) konfrontiert. Da kann man versuchen, mit dem eingangs genannten Argument die Richter von der Unsinnigkeit des Gesetzes zu überzeugen. Das dürfte aber schwer werden, da die Gerichte an Recht und Gesetz gebunden sind. Und wenn diese nicht gegen die Grundrechte verstoßen, kippen die auch keine Normen. So ein Riemchen ist eben nicht geeignet, die Grundrechte zu gefährden...

    So, dass war ein kleiner Exkurs zu den drei Grundpfeilern unserer Demokratie.

    Mein Mopped ist auch ohne den Riemen zu mir gekommen und mehrfach durch die HU ohne das Ding. Übrigens auch ohne hintere Blinker (weil eingetragene Ochsenaugen), mit zu kleinem Rückstrahler usw., weil der Vorbesitzer eben alles abgebaut hatte, was überflüssig ist. So nach und nach hat es aber der TüV gemerkt und ich habe nach und nach alles nachgerüstet. Jetzt diskutieren sie über den Abstand der hinteren Blinker zueinander! Leben und leben lassen...
    Geändert von TheCrow (15.09.2021 um 09:12 Uhr)
    Stammtisch-Hannover : seit 2010 ein fester Bestandteil der Elsen-Szene!

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •