nur wenn du auch so einen Eintrag hast
Anhang 28958
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nur wenn du auch so einen Eintrag hast
Anhang 28958
Wobei ich sagen muss, es sind alte Hella O-Augen mit Zulassung für Vorne und Hinten
Stimmt Dieter... Könnte auch Frazzles heissen.
Am besten TÜV Fragen.
Ohne auf die Spaßbremse treten zu wollen gibt es Motorrad genau 2 wichtige Kommunikationsmöglichkeiten mit den restlichen Verkehrsteilnehmern. Das erste ist das Bremslicht, das zweite die Blinker hinten.
Müsste ich mich entscheiden welche Blinker ich brauche, wären es die hinteren. Nach vorne hat man als Fahrer immer (!) selbst die Kontrolle ob man fährt oder nicht, dem nachkommenden Verkehr dagegen ist man relativ schutzlos ausgeliefert.
:smilie_baby_010:
Mit einem Breiten Lenker sieht man die Ochsenaugen-Blinker von hinten meistens besser als so kleine Miniblinker die ganz eng an das hintere Schutzblech geschraubt sind. Es geht natürlich nix über Blinker hinten zur unterstützung der Ochsenaugen.
Demnach stimmt doch mit meinen Papieren auch etwas nicht. Der TÜV hat aber nie etwas zu meckern gehabt... habe hinten auch keine Blinker
Anhang 28959
Oder verstehe ich da was falsch?
Jepp für mich auch nicht
:smilie_happy_251:
Wieso gehte der Mist nich....?:nonono:
Nochemol...
Anhang 28960
Da steht nix von ohne Blinker hinten, allerdings müssen Lenkerendenblinker auch nicht eingetragen werden.
Bei deinem Baujahr sind Blinker hinten nunmal Pflicht
Hi, auch die Hella mit den richtigen Gläsern (E-Kennzeichen) sind bei dem Baujahr nicht alleine für vorne und hinten 'vorschriftsmäßig'. Ob eingetragen oder nicht kann Dir das bei einer Kontrolle Ärger mit den Streifenhörnchen bescheren.
Also leider ist die Eintragung im Zweiffelsfall genauso wertvoll wie gar keine.
Ich vermute auch mal, dass die nicht vom gleichen Pedanten stammt, der die Neigung des Bremsfl.-Behälters eingetragen hat. :D
:grin:
Dann muss ich da auf jeden Fall noch ran, ist ja nicht so das ich Blinker hinten ablehnen würde.
Hoschi, ich hab es ehrlich gesagt einfach nicht gewusst. Die Kiste habe ich ja weitestgehend so vom Vorbesitzer übernommen und da es beim TÜV auch keine Probleme mit den Um- und Anbauten bzw
Eintragungen gab, habe ich mir da auch nie Gedanken gemacht. Wieder mal ein Pluspunkt für das Forum:smilie_baby_010:
Sigi, die Eintragung mit dem Bemsfl.-behälter fand ich auch immer fragwürdig, das ändert sich ja schon allein wenn ich die Mimik für mich ergonomisch einstelle:smilie_tanz_009:
Der durchschnittliche Prüfer hat einen Termin zur HU, liest das durch und egal ob er es wahrnimmt oder nicht, in der Zeit, in der er da mit Dir rumdiskutiert hat er zwei weitere HUs gemacht und damit stimmt die Kasse am Ende des Tages.
Bei der 'Kontrollgruppe Motorrad' wiederum stimmt am Ende des Tages die Kasse, wenn sie 10-20 Delikte in ihrem Bereich mit 4 Leuten in 8 Stunden gefunden haben - die investieren da ne halbe Stunde Diskussion mit den Fahrern.
Ironisch, weil im Grunde beide die Aufgabe haben, Sicherheit im Straßenverkehr zumindest deutlich zu unterstützen. Aber mei, sowas kommt halt raus, wenn beide wie GmbHs geführt werden.
Der Depp ist unterm Strich immer der Fahrer.
Das mit der Neigung macht in Verbindung mit einem Sonderlenker schon irgendwie Sinn. So kann der Prüfer sicherstellen, dass auch bei einem minimalen Füllstand keine Luft in System gepumpt wird. ... ist aber schon sehr... ich sag' mal detailverliebt.
@Sigi ich bin jetzt zum 6.Mal mit meiner LS durch den Tüv und auch schon "Motorradkontrollgruppen" getestet nie wurde das bemängelt
Habe Ochsenaugen eingetragen am Dragbar von Hagen. Gekauft habe ich das Mopped ohne Blinker hinten. Nach der 3. oder 4. HU nach Kauf wurde mir die Plakette verweigert, weil hinten keine Blinker. Auf meinen Einwand, die Ochsenaugen, die ja auch nach hinten strahlen, seien doch eingetragen, erwiederte der Prüfer a) das Mopped ist zu jung ('96er) und b) die Ochsenaugen werden eingetragen, weil sich damit die Fahrzeugbreite ändert...