Rob ist Ansichtssache aber ich gönne dir gerne hier in der Eifel eine Motorrad Kontrolle und du hast son Ding ohne Eintrag oder Ohne ABE dran.
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Rob ist Ansichtssache aber ich gönne dir gerne hier in der Eifel eine Motorrad Kontrolle und du hast son Ding ohne Eintrag oder Ohne ABE dran.
Hallo!
An unserem Gespann ist auch der V2 verbaut und eingetragen,mit den Kontrollen sind die hier auch ganz fix.
Anhang 29192
Ich versuche Sonntag mal hier Maße von meinem Kennzeichen Halter zu schreiben und wie der Halter ungefähr hängt und ich habe sogar die längere Achse einer anderen Suzuki mit distanzscheibe verbaut und eine Beleuchtung mit e Nummer mal schauen was ihr dazu sagt
Hallo
Frage aus Dummheit :
Dürfte man an einem Gespann das Nummernschild auch und nur am Beiwagen anbringen ?
MfG. Günther
So etwa ?
https://www.flickr.com/photos/44366233@N02/14111076359
:blush:
Ansonsten wohl eher nicht ,weil das Kennzeichen für das Motorrad gilt und nicht für den Seitenwagen
mfG Hermann
Ein seitlicher ist definitiv eintragungsfrei, wenn alle Vorgaben über Sichtbarkeit erfüllt sind.
Ich hab ihn aber auch eintragen lassen, weil ich keinen Bock auf die Diskussion am Straßenrand hab.
Nicht jeder uniformierte Mitbürger kennt sich da aus ob zulässig oder nicht.
Moin,
Ich schau morgen mal nach, wie das bei mir ist. Abgenommen wurde er problemlos, weil alle Vorgaben erfüllt waren. Einen V2 habe ich nicht, da ist ja V2 eingefräst und das passt für mich nicht.
P.S. jaaa, ich bin auch mal wieder da. seid gegrüßt
Gruß, Kuddel
Ja das v2 Logo is mir eigendlich auch ein Dorn im Auge da wir ja alle nur v1 fahren:smilie_baby_010:
Ich hatte die mal angeschrieben, ob es den Halter auch ohne das "V2" gibt, aber leider nicht,
das hat nichts mit der Zylinderanzahl zu tun, das ist nur die Bezeichnung des Halters.
Hallo
Und schon sind wir wieder beim Rechtsstaat. Das System ist falsch, bei Zweifel immer für den Angeklagten sollte sein.Zitat:
Nicht jeder uniformierte Mitbürger kennt sich da aus ob zulässig oder nicht.
MfG. Günther