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Thema: Blinkerumbau

  1. #11
    die-gelbe-trude
    Gast
    Normalerweise muss du dich an die StVZO halten und nicht an die EWG-Vorschriften halten.
    Damit wärst due hinten sogar bei 45Grad sichtbarkeit nach innen.
    Die StVZO lässt aber ein Hintertürchen auf. Wenn man den kompletten EWG-Paragraphen für Beleuchtung anwendet, geht es auch.
    Damit sind dann auch andere Abstände und Winkel zulässig.
    Außerdem musst du dem Prüfer mal stecken, das man aus einem folgenden Fahrzeug immer auf die Blinker herunterschaut, damit sollte der Fender dann nicht mehr im Weg sein.
    Habe mal ein Bildchen dran gehangen, links ist StVZO und rechts EWG bzw. EG
    :-)
    Gruß Lothar

  2. #12
    doc.harley
    Gast
    Perfekt Leute .....
    Danke Danke...

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