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Thema: Opfer der neuen Reifenbestimmungen

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Savage-IG Mitglied Avatar von TheCrow
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    Um Licht in das Dunkel zu bringen: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Ar...aftraeder.html (Mitteilung des Bundesverkehrsministeriums)
    Dort wird auch auf die Stichtagsregel 31.12.2019 eingegangen...

    Kurzfassung: Bund und Länder haben sich darüber abgestimmt, dass die Bereifung von Krafträdern zu prüfen ist (hic!).
    Im Fall eines Fahrzeugs, dass keine EU-Typgenehmigung hat (also über eine -deutsche- ABE zugelassen wurde) oder relevant verändert wurde ist immer eine § 19 Abnahme nötig, wenn Abweichungen von den Eintragungen im Fahrzeugschein vorliegen.
    Ebenso, wenn die Reifen ausserhalb der in der COC aufgeführten Größen (Breiter, höher oder schmaler, niedriger) liegen.
    Diese Regeln betreffen in einer Übergangszeit Reifen, die nach dem 31.12.2019 hergestellt wurden und ab dem 01.01.2025 alle Reifen.
    Stammtisch-Hannover : seit 2010 ein fester Bestandteil der Elsen-Szene!

  2. #2
    Savage-IG Mitglied Avatar von steinbock
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    Hi Crow,

    was heißt das jetzt für unsere Else? Hat die eine EU-Typgenehmigung? Die Reifen haben sie ja ...

    Wir hatten doch kürzlich einen Reifenthread und einige haben auch die Exedra Max verbaut. Habt Ihr den eintragen lassen?

    Gruss Klaus

  3. #3
    Savage-IG Mitglied Avatar von steinbock
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    Zitat Zitat von steinbock Beitrag anzeigen
    Hi Crow,

    was heißt das jetzt für unsere Else? Hat die eine EU-Typgenehmigung? Die Reifen haben sie ja ...

    Wir hatten doch kürzlich einen Reifenthread und einige haben auch die Exedra Max verbaut. Habt Ihr den eintragen lassen?

    Gruss Klaus
    Sehr erhellende Info! Niemand konnte mir bis jetzt genau sagen, worin die Änderung denn überhaupt bestand!

  4. #4
    Savage-IG Mitglied Avatar von labskaus
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    Zitat Zitat von TheCrow Beitrag anzeigen
    Um Licht in das Dunkel zu bringen ...

    keine EU-Typgenehmigung (?) hat .. -deutsche- ABE (?) zugelassen wurde) oder relevant(?)verändert wurde ist immer eine § 19 Abnahme(?) nötig, wenn Abweichungen(?) von den Eintragungen im Fahrzeugschein vorliegen.
    Ebenso, wenn die Reifen ausserhalb der in der COC (?)aufgeführten Größen
    Je mehr Licht in die Dunkelheit gebracht wird, desto weniger verstehe ich.

    Meine Else ist Typ NP 41 A - kommt demnach nicht aus der BRD. Reifengrößen sind verschiedene eingetragen.
    Kann ich jetzt auf Stollenreifen wechseln?

    "Diese Regeln betreffen in einer Übergangszeit Reifen, die nach dem 31.12.2019 hergestellt wurden und ab dem 01.01.2025 alle Reifen."

    Also darf ich heute eher einen alten ausgelutschten Schlappen draufhaun als ein hochwertiges Neuprodukt?
    Labskaus grüßt !

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