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Thema: Seitlicher Kennzeichenhalter - kein TÜV

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  1. #1
    Savage-IG Mitglied Avatar von Ronny
    Registriert seit
    15.07.2004
    Beiträge
    2.023

    AW: Seitlicher Kennzeichenhalter - kein TÜV

    Tach Offizier!
    War auch in A´burg beim TÜV und hab alles eingetragen bekommen, vom abschneiden der Hörnchen, Heckumbau bis zum seitlichen. Bei welchem Spacken warste denn?
    Ach yo, aus welcher Ecke biste denn genau? Hausen wies schaut, vielleicht sieht man sich mal irgendwo in der Gegend.
    Mattschwarze Grüße
    Ronny

  2. #2
    Satansoffizier
    Gast

    AW: Seitlicher Kennzeichenhalter - kein TÜV

    jo, zu dem fazit bin ich auch gekommen, neuer tüver neues glück! wie der graukittel heißt weiß ich net, hat sich net vorgestellt, war sehr maulfaul gewesen

    hab ich dem tüver auch vorgeschlagen des er den halter auf en kleines kennzeichen begrenzen soll, hat er gesagt, der tüv darf die kennzeichengröße net vorschreiben... paragraphenschieberei nenn ich sowas

  3. #3
    Satansoffizier
    Gast

    AW: Seitlicher Kennzeichenhalter - kein TÜV

    Neuer Versuch.... neuer Prüfer.... wieder nix....
    Hinterreifen nicht ausreichend abgedeckt.... Schwachsinn, deswegen mach ich mir doch die mühe, dass der hinterreifen en bißchen rausschaut, der will sonne

    aber jetzt hab ich mal ne andere Fragen: Im Faltblatt vom Tüv-hanse steht zum thema radabdeckung drin,

    - für Motorräder besteht national eine Vorschrift zur Radabdeckung (150mm über Achsmitte - Lauffläche kpl. Abgedeckt)
    - für Motorräder mit EG - zulassung ist keine bestimmte Radabdeckung vorgeschrieben
    .... weiter gehts hier:

    http://www.ls650.eu/community/showthread.php?t=1190

    kann mir jemand sagen, was nun gilt und wo ich erkennen kann ob mein Möppi EG-zugelassen ist, Erstzulassung war 13.04.2000, und was genau da jetzt für mich gilt???

    auf meinem brief hab ich jetzt nix gefunden, dafür aber aufm möppi wo die fahrgestellnummer steht einen aufkleber mit einer E-nummer!

    Danke für eure hilfe

    gruß kulli
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  4. #4
    M.E.F.ju
    Gast

    AW: Seitlicher Kennzeichenhalter - kein TÜV

    Bei EG Zulassung steht im Brief unter "k" (Nummer der EG-Typgenehmigung) eine Nummer.
    Bei alter Zulassung steht auf der letzten Seite :"Zugelassen am.... in Flensburg durch Kraftfahrtbundesamt"
    Gruß,
    Mefju

  5. #5
    Satansoffizier
    Gast

    AW: Seitlicher Kennzeichenhalter - kein TÜV

    Ausgezeichnet, wer lesen kann ist klaaar im vorteil! Danke

  6. #6
    EdelAssi-68-
    Gast

    AW: Seitlicher Kennzeichenhalter - kein TÜV

    Ich habe den selben Halter! Könnte mir jemadn der ihn schon eingetragen hat ne Kopie zukommen lassen? Wäre echt toll^^

  7. #7
    deritschi
    Gast

    AW: Seitlicher Kennzeichenhalter - kein TÜV

    Also ich habs damals so erklärt bekommen:

    wenn ein Moped ne EG-Zulassung hat,dann interessiert kein deutsches (TÜV)-Recht,dann isses halt so zugelassen,Punkt.

    Aber:
    sowie Du das Moped veränderst in Punkto Fenderlänge,Blinkerabständen oder Gott wer weiß was,dann isses Worscht,da gelten die deutschen Tüvbestimmungen,obs Sinn macht oder net.

    Deswegen hab ich mir nen TÜV-Fender gemacht,der is in ner Stunde montiert,erspart Ärger und für die grüne oder blaue Fraktion habe ich diesen Ausdruck dabei:
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