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Thema: Winterreifen

  1. #21
    Savage-IG Mitglied Avatar von Don Quichotte
    Registriert seit
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    401

    Reden AW: Winterreifen

    Hi,

    für mich stellt sich die ganze Diskussion gar nicht erst. Ich bin im letzten Winter mit meinem Roller voll auf die Fresse gefallen, weil Eis auf der Straße war. Mit Ganzjahresreifen von Heidenau!! Das ganze bei 20 KM/H. Folge war eine heftige Rippenprellung. Wenn ich nicht komplette Schutzkleidung getragen hätte (mit allen Protektoren & seperatem Rückenprotektor) wäre ich sicherlich wesentlich schwerer verletzt worden.

    Daher ist für mich klar, das ich bei Eis und Schnee und drohendem Glatteis mit der Huddel von der Straße bleibe. Kälte ist kein Thema. Ich habe meinen Führerschein bei Minusgraden gemacht.

    Bei kalt und Trocken darf man dann ja auch mit Sommerreifen fahren. Letztens habe ich außerdem gelesen, das die Aussage, das Sommerreifen unter 5 Grad den Grip verlieren, auch nicht stimmt. Also dann!!!


    Grüße


    Chris

  2. #22
    Savage-IG Mitglied
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    106

    AW: Winterreifen

    Solo würd ich ja auch nich fahren,aber auf dem Gespann fühl ich mich sicherer als im Auto.Außerdem brauch meine Frau hin und wieder das Auto.
    Ich darf also bei sauberer Straße auf Arbeit fahrn.Wenn es dann schneit lauf ich die 30 km zurück,denn im durchgehenden Schichtbetrieb kannste Öffies vergessen.
    Schöner Mist das alles.

    VG Jan

  3. #23
    no mercy
    Gast

    AW: Winterreifen

    Da ich wie unser Irrer ebenfalls schon seit Jahren ohne Auto unterwegs bin ( was sich aber demnächst leider zwangsläufig wieder ändert; dazu beizeiten mehr... ), und ich meine Else alles, nur niemalsnicht durch Salzwasser bewege, hab ich mir halt nen Roller zugelegt, der dafür herhalten muss.

    Als es hier das erste mal diesen Winter richtig glatt wurde, das war kurz vor der WR-Pflicht, hab ich mir für den Roller die einzigen richtigen WR bestellt, die es überhaupt gibt. Sind die IRC Urban Master Snow. Und was die können hat mich echt begeistert. Da können alle sogenannten WR wie die von Heidenau und Konsorten einpacken.


    Das ist in etwa so, als wenn man seit Ewigkeiten mit einem Frontzappler durchs Gelände robbt und dann auf einmal einen Mercedes G unterm Hintern hat ! Ist einfach unglaublich der Unterschied. Das macht soviel Spass, das ich jetzt schon 3 mal im Schneegestöber und super verschneiten Strassen umhergeheizt bin und den Roller wie eine SuMo gefahren hab. Ihr hättet mal die echt dummen Gesichter sehen müssen von den Leuten, die draussen Schnee geschippt haben oder mit ihren Dosen im Schneckentempo umherkrochen...








    Also ich freu mich jedenfalls, wenns wieder feste schneit. Momentan is hier leider alles am wegtauen.



    Ich würd all denjenigen, die im Winter keine Dose fahren empfehlen, kauft euch die IRC und das passende Mopped / Roller dazu. Ihr wollt nie wieder was anders fahren, Ehrenwort !




    Gruss,
    Axel.

  4. #24
    In Dankbarkeit und Erinnerung Avatar von blue-thumper
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    AW: Winterreifen

    im tiefen schnee fahren ist ja nicht gerade angenehm mit dem moped. mir passiert das wenn ich hier bei regen wegfahre auf´s kreuz, dort liegt dann oft schnee dann geht´s halt in schrittgeschwindigkeit weiter. das ist ja nicht schlimm ich könnte ja zu hause bleiben.

    aber werkstattmäßig muß ich fahren, entweder ich mache eine probefahrt und kann das moped rausgeben oder ich mache keine und habe die dinger dann den ganzen winter hier stehen.
    Beiträge als Admin sind grün.

  5. #25
    Pele
    Gast

    Böse AW: Winterreifen

    habe heute einen Zeitungbericht gescannt, der Fahrer hat sicherlich jetzt schon 2X die Arschkarte gezogen!
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  6. #26
    Pele
    Gast

    Böse AW: Winterreifen

    wieder einer weniger von uns Bikern...
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  7. #27
    Savage-IG Mitglied Avatar von Golem
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    AW: Winterreifen

    Bei uns gibt es sowieso schon wenig Motorräder, aber ab dem ersten Schnee sieht man so gut wie keine mehr fahren. Vielleicht ist das auch besser so. Ist irgendwie Selbstmord bei dem Wetter, wie man sieht.

  8. #28
    Savage-IG Mitglied Avatar von HJW
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    AW: Winterreifen

    Hi Pele! Sieht aus wie ne DR650. Man son Teil hab ich mir extra für den Winter geholt. Bringt aber auch nix, wenn der andere Verkehr dich übersieht.

  9. #29
    Savage-IG Mitglied Avatar von tito
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    AW: Winterreifen

    hier 'ne zuschrift an den spiegel zum thema winterreifen :

    "Ich sehe viel Arbeit auf die Gerichte zukommen, weil die Regelung schlampig gefertigt wurde. Hier einige Details, die der Bundesverband der Motorradfahrer herausgearbeitet hat und die kaum vom Tisch gewischt werden können:

    "Die geänderte StVO ist nach unserer Auffassung jedoch in Hinsicht der „Winterreifenpflicht“ auf Motorräder aus folgenden rechtsfehlerhaften Verweisen nicht anwendbar: § 2 Abs. 3a StVO lautet in der neuen Fassung: „Straßenbenutzung durch Fahrzeuge. Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nr. 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen).“

    Die aufgeführte Richtlinie 92/93/EWG ist nicht anwendbar für Motorräder. Die Richtlinie 92/93 des Rates vom 31. März 1992 handelt über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage. Die Verordnung regelt klar ihren Geltungsbereich: „Der Rat der Europäischen Gemeinschaften - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 100a, auf Vorschlag der Kommission (1), in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament (2), nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses (3), in Erwägung nachstehender Gründe: hat folgende Richtlinie erlassen: Artikel 1, Im Sinne dieser Richtlinie - sind "Fahrzeuge" alle Fahrzeuge im Sinne der Richtlinie 70/156/EWG des Rates. Richtlinie des Rates vom 6 . Februar 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger ( 70/156/EWG ).“
    Die Richtlinie 70/156 des Rates lautet: “Der Rat der Europäischen Gemeinschaften - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft , insbesondere auf Artikel 100, auf Vorschlag der Kommission , nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments ( 1 ), nach Stellungnahme des Wirtschafts - und Sozialausschusses ( 2 ), in Erwägung nachstehender Gründe: hat folgende Richtlinie erlassen: Kapitel I Begriffsbestimmungen, Artikel 1: Als Fahrzeuge im Sinne dieser Richtlinie gelten - mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen sowie landwirtschaftlichen Zug - und Arbeitsmaschinen - alle zur Teilnahme am Strassenverkehr bestimmten Kraftfahrzeuge mit oder ohne Aufbau, mit mindestens vier Rädern und einer bauartbedingten Hoechstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h , sowie ihre Anhänger.“

    Damit erfasst der § 2 Abs. 3a StVO nicht motorisierte Zweiräder. Nachrichtlich sei erwähnt, dass Motorradreifen in der Richtlinie 97/24 unter teilweisem Bezug auf die Richtlinie 92/61 behandelt werden. Beide Normen werden im neuen § 2 Abs. 3a StVO aber weder erwähnt noch über Verweise mit einbezogen." (Quelle: http://bvdm.de/index.php?id=257) Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen mit Ausnahme des Rates an jeden Motorradfahrer, sich die Stellungnahme auszudrucken und bei Bedarf dem kontrollierenden Polizisten zur Kenntnis zu geben. Denn so sinnvoll die Regelung im Kern ist, diesen Willen des Gesetzgebers, dass die Vorschrift nämlich auch für Motorräder gelten soll, kann ein normaler Durchschnittsbürger dem Gesetz nicht entnehmen. Es wäre somit ungültig, wenn denn ein Motorradfahrer Grund zur Klage hätte. Auf der anderen Seite kann es aber auch nicht Sinn der Übung sein, dass solch ein Gesetz, sagen wir vor dem Ende dieses Winters, kassiert wird. Einzig die Polizei kann durch die praktische Umsetzung bzw. Anwendung den Schaden abwenden in der Hoffnung, dass der Gesetzgeber zum kommenden Winter 2011/12 und rechtzeitig ein Gesetz beschließt, das auch vor Gericht Bestand hat. Hierzu gehört dann aber auch die Frage der Unmöglichkeit. Ist es denn überhaupt möglich, die Mehrzahl der Motorräder mit Winterreifen auszurüsten? Was, wenn ein Reifen zwar objektiv den Anforderungen an einen Winterreifen genügt, der Reifenhersteller diesen aber nicht als solchen kennzeichnet?
    Arnulf Mainzer - 13.12.2010 - 19:56 Uhr"

  10. #30
    Gondy
    Gast

    AW: Winterreifen

    Das ganze Gesetz ist ein Schnellschuss.
    Im Prinzip gabs das schon vorher, man durfte nur mit für das Wetter geeigneten Reifen fahren. Das waren aber auch die sog. Ganzjahresreifen und die hatten nicht unbedingt ein M+S Zeichen.
    LKWs zB müssen nur auf den Antriebsrädern Winterreifen haben, was für ein Blödsinn, da war mal wieder die Transport Lobby am werken.
    Winterreifen sind nicht mehr lieferbar, die Lager sind leer, die Industrie hat schon auf Sommer umgestellt, hätte man ja auch schon im Sommer drauf kommen können, das es irgendwann mal Winter wird
    Selbst wenn sie dann mal Winterreifen für Motorräder herstellen, es ist ja jetzt schon schwierig eine Reifenzulassung für ein bestimmtes Motorrad zu bekommen.

    Aber möglicherweise gabs ja mal wieder eine Parteienspende, wer weiss.

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