Auch ein mündlicher Vertrag ist rechtsgültig, selbst mit einem Münzeinwurf in einen Kaugummiautomaten entsteht ein Vertragsverhältnis. Das Problem ist immer die Beweislast, die in der Regel beim Kläger liegt. Wahrscheinlich werde ich mir das von meinem Anwalt anhören müssen. Elsen gibt es genügend, aber diese war in einem super Zustand und ein richtiges Schnäppchen. Hab mir erstmal was eingegossen. Hast Du Ärger mit die "Deinen" trink Dich einen. In dem Sinne ....... Gruss Yogi